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Anfechtung einer Vertragsänderung wegen Drohung mit unzulässiger Lohnkürzung
Da niemand gerne auf Geld verzichtet, müssen Arbeitgeber betroffene Arbeitnehmer unter Druck setzen, um die gewünschte Lohnkürzung bzw. Vertragsänderungen durchzusetzen. Ein solches "druckvolles Verhandeln" ist im Prinzip erlaubt. Die Grenze liegt dort, wo der Arbeitgeber mit einer "widerrechtlichen Drohung" arbeitet. Dann kann eine Vertragsänderung, die eine Lohnkürzung beinhaltet, auch einmal mit Erfolg angefochten werden, wie eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen zeigt (Urteil vom 19.08.2011, 16 Sa 833/10).
- Anfechtung einer Vertragsänderung - theoretisch leicht, praktisch schwer
- LAG Niedersachsen: Vertragsänderung nach Drohung mit rechtlich unmöglicher Lohnkürzung ist anfechtbar
Anfechtung einer Vertragsänderung - theoretisch leicht, praktisch schwer
Wer einem Vertrag zustimmt, weil ihm eine Pistole an den Kopf gehalten wird, kommt von dem Vertrag wieder los. Er kann nämlich eine Anfechtung gemäß § 142 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erklären, und zwar wegen widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB). "Widerrechtlich" ist eine solche Drohung, weil der Drohende kein Recht hat, den Bedrohten bei Verweigerung der Unterschrift zu erschießen.
Aber ohne Druck und Gegendruck gibt es keine Vertragsverhandlungen, und daher ist nicht jede Drohung bei Vertragsverhandlungen schon widerrechtlich und der Vertrag daher anfechtbar. Droht der Arbeitgeber z.B. mit einer fristlosen Kündigung, um den Arbeitnehmer wegen eines Pflichtverstoßes zu einem Aufhebungsvertrag zu drängen, ist Anfechtung nur möglich, wenn die angedrohte Kündigung mehr oder weniger offensichtlich unwirksam wäre. Und all das (die Drohung selbst und die Unhaltbarkeit der angedrohten Kündigung) muss der Arbeitnehmer beweisen können, wenn er den Aufhebungsvertrag mit Erfolg anfechten will.
Solche Anfechtungen haben daher vor Gericht selten Erfolg. Noch seltener gelingt eine Vertragsanfechtung, wenn es "nur" um eine Lohnkürzung geht. Trotzdem hatte der Arbeitnehmer eines Baumarktes damit vor kurzem Erfolg.
LAG Niedersachsen: Vertragsänderung nach Drohung mit rechtlich unmöglicher Lohnkürzung ist anfechtbar
Geklagt hatte ein Baumarkt-Mitarbeiter, der lange Zeit als Wareneingangsleiter gearbeitet hatte und dafür rund 2.500,00 EUR bekam. Nach einer Umstrukturierung wurde er nur noch als Servicekraft eingesetzt. Aus Sicht des Arbeitgebers war sein Gehalt daher um 500,00 EUR zu hoch. Mit einer Gehaltssenkung erklärte sich der Arbeitnehmer aber trotz vieler Personalgespräche nicht bereit - bis die Marktleiterin eines Tages mit einer rückwirkenden Gehaltsreduzierung für den Fall drohte, dass er weiter hartnäckig bleiben sollte. Daraufhin unterschrieb der Arbeitnehmer eine Vertragsänderung.
Die bereute er schnell und erklärte die Anfechtung, die der Arbeitgeber wiederum nicht akzeptierte. Das Arbeitsgericht Braunschweig (Urteil vom 09.04.2010, 7 Ca 225/09) und das LAG urteilten, dass die Anfechtung wirksam und die vertragliche Lohnkürzung daher null und nichtig sei. Denn die Drohung mit einer rückwirkenden Lohnkürzung war widerrechtlich, da ein vertraglich vereinbarter Lohn nur einvernehmlich und in keinem Fall rückwirkend gekürzt werden kann.
Fazit: Der Arbeitnehmer hatte Glück gehabt, denn der Arbeitgeber hatte die unrechtmäßige Drohung vor Gericht nicht bestritten. So etwas kommt selten vor. Arbeitnehmer sollten daher nie (!) direkt im Personalgespräch eine nachteilige Vertragsänderung oder gar einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sondern immer (!) auf einer mehrtätigen Bedenkzeit bestehen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2011, 16 Sa 833/10
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag
- Handbuch Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag und Anfechtung, Widerruf
- Arbeitsrecht aktuell: 12/048 Anfechtung eines Aufhebungsvertrags weil kein Anwalt anwesend war?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/233 Drohung mit fristloser Kündigung macht Aufhebungsvertrag nur selten anfechtbar
- Arbeitsrecht aktuell: 10/229 Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers nur ausnahmsweise anfechtbar
- Arbeitsrecht aktuell: 10/138 Anfechtung eines Aufhebungsvertrages meist chancenlos
- Arbeitsrecht aktuell: 10/101 Kündigung: Vergleich im Kündigungsschutzprozess
Letzte Überarbeitung: 4. August 2015
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