HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT MUSTER

Mus­ter­schrei­ben: An­trag auf Teil­zeit in der El­tern­zeit

Kos­ten­lo­ses Mus­ter­schrei­ben "An­trag auf Teil­zeit in der El­tern­zeit gem. § 15 Abs.5 bis 7 BEEG": Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Mann und Frau mit Kinderwagen

Stich­wor­te: El­tern­zeit und El­tern­geld, Ar­beits­zeit und Ar­beits­zeit­recht, Ar­beits­zeit­ver­rin­ge­rung

Wei­ter­füh­ren­de Stich­wor­te: Ar­beits­ver­trag, Teil­zeit­be­schäf­ti­gung (Teil­zeit­ar­beit, Teil­zeit), Bun­des­el­tern­geld- und El­tern­zeit­ge­setz (BEEG)

Im fol­gen­den fin­den Sie ein Mus­ter­schrei­ben „An­trag auf Teil­zeit in der El­tern­zeit ge­mäß § 15 Abs.5 bis 7 BEEG“. An­spruch auf ei­ne vor­über­ge­hen­de Teil­zeit­be­schäf­ti­gung wäh­rend ei­ner El­tern­zeit ha­ben Sie, wenn Ihr Ar­beits­ver­hält­nis län­ger als sechs Mo­na­te be­steht, wenn Sie in ei­nem Be­trieb mit min­des­tens 16 Ar­beit­neh­mern ar­bei­ten, wenn die ge­wünsch­te Teil­zeit­ar­beit min­des­tens zwei Mo­na­te lang und im Um­fang von min­des­tens 15 bis höchs­tens 30 Wo­chen­stun­den aus­ge­übt wer­den soll und wenn Sie Ih­rem Ar­beit­ge­ber den Teil­zeit­wunsch min­des­tens sie­ben Wo­chen vor Be­ginn der ge­wünsch­ten Teil­zeit mit­ge­teilt ha­ben.

Wenn Sie sich an die­sem Mus­ter­schrei­ben „An­trag auf Teil­zeit in der El­tern­zeit“ ori­en­tie­ren möch­ten oder die­ses über­neh­men wol­len, soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Ih­nen sei­ne Be­deu­tung als Bei­spiels­text in al­len Ein­zel­hei­ten wirk­lich klar ist. Be­den­ken Sie bit­te, dass Sie mit der Ent­schei­dung für ei­nen be­stimm­ten An­trags­text Rechts­fol­gen her­bei­füh­ren, die in Ih­rem kon­kre­ten Fall aber viel­leicht nicht die rich­ti­gen sind. Soll­te Ih­nen da­her ir­gend et­was un­klar sein, las­sen Sie sich lie­ber vor­her an­walt­lich be­ra­ten.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier ge­ge­be­nen For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge un­ver­bind­lich sind, d.h. kei­ne Rechts­be­ra­tung im Ein­zel­fall dar­stel­len. Wir über­neh­men da­her kei­ne Ge­währ für Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit.

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Fa.
Mus­ter GmbH
- Per­so­nal­ab­tei­lung -
Mus­ter­mann­stra­ße 1
11111 Mus­ter­stadt
Per Bo­ten

Mus­ter­stadt, XX.XX.20XX

An­trag auf Teil­zeit­be­schäf­ti­gung in der El­tern­zeit

Sehr ge­ehr­ter Herr / sehr ge­ehr­te Frau Mus­ter­mann, sehr ge­ehr­te Da­men und Her­ren,

hier­mit be­an­tra­ge ich un­ter Be­zug­nah­me auf § 15 Abs.5 bis 7 BEEG ei­ne Teil­zeit­be­schäf­ti­gung im Um­fang von 20 Wo­chen­stun­den be­gin­nend ab dem XX.XX.20XX bis zum En­de mei­ner El­tern­zeit am XX.XX.20XX.

Die ver­kürz­te Ar­beits­zeit von 20 St­un­den soll­te sich so auf mei­ne fünf­tä­gi­ge Ar­beits­wo­che ver­tei­len, dass je­weils vier St­un­den am Vor­mit­tag ab­zu­leis­ten sind, so dass die täg­li­che Ar­beits­zeit spä­tes­tens um XX.XX Uhr en­det.

Bit­te be­stä­ti­gen Sie mir den Ein­gang die­ses An­trags bei Ih­nen.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

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(Un­ter­schrift Ar­beit­neh­me­rin)

 

 

Video: Brückenteilzeit kurz erklärt

Letzte Überarbeitung: 11. August 2021

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie vor der Ent­schei­dung ste­hen, von Ih­rem Ar­beit­ge­ber El­tern­zeit zu ver­lan­gen und wäh­rend die­ser in Teil­zeit ar­bei­ten wol­len oder wenn Sie sich be­reits in Ver­hand­lun­gen hier­über be­fin­den, mit Ih­rem Ar­beit­ge­ber al­ler­dings bis­lang nicht zu ei­ner Ei­ni­gung kom­men konn­ten, be­ra­ten wir Sie je­der­zeit ger­ne.

Bei Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit ei­ner be­ste­hen­den oder ge­plan­ten Teil­zeit­be­schäf­ti­gung in der El­tern­zeit ste­hen wir Ih­nen eben­falls je­der­zeit zur Ver­fü­gung. Wir sind auch bei der au­ßer­ge­richt­li­chen oder ge­richt­li­chen Durch­set­zung Ih­rer An­sprü­che be­hilf­lich.

Je nach La­ge des Fal­les bzw. ent­spre­chend Ih­ren Wün­schen tre­ten wir ent­we­der nach au­ßen nicht in Er­schei­nung oder aber wir ver­han­deln in Ih­rem Na­men mit Ih­rem Ar­beit­ge­ber.

Für ei­ne mög­lichst ra­sche und ef­fek­ti­ve Be­ra­tung be­nö­ti­gen wir fol­gen­de Un­ter­la­gen:

  • Ar­beits­ver­trag
  • Ge­halts­nach­wei­se
  • An­trag auf El­tern­zeit (falls vor­han­den)
  • An­trag auf Ar­beits­zeit­ver­rin­ge­rung / Teil­zeit

Bit­te be­ach­ten Sie die Frist für die Be­an­tra­gung ei­ner Teil­zeit­be­schäf­ti­gung wäh­rend der El­tern­zeit, wel­che der Frist zur An­mel­dung der El­tern­zeit ent­spricht. Dem­zu­fol­ge müs­sen Sie die Teil­zeit­be­schäf­ti­gung spä­tes­tens sie­ben Wo­chen vor Be­ginn schrift­lich von Ih­rem Ar­beit­ge­ber ver­lan­gen und da­bei gleich­zei­tig er­klä­ren, wann Sie die Teil­zeit be­gin­nen wol­len und wel­che St­un­den­an­zahl und Ar­beits­zeit­ver­tei­lung von Ih­nen ge­wünscht ist.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
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