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Kein tarifvertraglicher Zwang zur Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern
Einfache Differenzierungsklauseln haben kaum Auswirkungen, da sie normalen Arbeitgebern die Gleichbehandlung von Außenseitern nicht verbieten. Nur bei Arbeitgebern, die das Tarifminimum nicht überschreiten dürfen, wirken sich einfache Differenzierungsklauseln effektiv aus, z.B. bei Insolvenzverwaltern. Aber können auch normale Arbeitgeber per Tarifvertrag gezwungen werden, einen Lohnabstand ("Lohnspanne") zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Außenseitern einzuhalten? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) vor kurzem geklärt (Urteil vom 23.03.2011, 4 AZR 366/09).
Ein Hafenunternehmen hatte mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di per Tarifvertrag eine ver.di-Mitgliedern vorbehaltene "Erholungsbeihilfe" vereinbart. Bei Zahlung dieser Beihilfe auch an Nicht-Gewerschaftsmitglieder sollte sich der Lohn der ver.di-Mitglieder entsprechend erhöhen. Das Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 26.02.2009, 15 Ca 188/08) hielt diese Spannensicherungsklausel für wirksam, das BAG dagegen nicht, weil sie die Regelungsmacht der Tarifparteien überschreitet.
Fazit: Qualifizierte Differenzierungsklauseln (Spannensicherungsklauseln) sind generell unwirksam, weil ein Gebot der Schlechterstellung von Außenseitern im Vergleich zu Gewerkschaftsmitgliedern nicht von der Tarifautonomie gedeckt ist. Da einfache Differenzierungsklauseln in den meisten Fällen wirkungslos verpuffen, haben die Gewerkschaften daher kaum effektive Mittel in der Hand, durch Tarifverträge finanzielle Anreize zum Gewerkschaftsbeitritt zu setzen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2011, 4 AZR 366/09 (Pressemitteilung)
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 18/199 Streikprämien sind rechtmäßig
- Arbeitsrecht aktuell: 15/098 Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern durch Stichtagsregelungen
- Arbeitsrecht aktuell: 14/192 Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern durch Erholungsbeihilfen
- Arbeitsrecht aktuell: 11/039 Kontrolle arbeitsvertraglicher Bestimmungen bei Verweis auf einen Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 10/188 Bezugnahmeklauseln beenden Nachwirkung eines Tarifvertrages
- Arbeitsrecht aktuell: 09/177 Bindung an alternativ geltenden Tarifvertrag nach Austritt des Arbeitgebers aus dem Verband
- Arbeitsrecht aktuell: 09/120 Keine Vereinbarung zulasten des Arbeitnehmers vor Ablauf des Tarifvertrages
- Arbeitsrecht aktuell: 09/076 Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern durch tarifliche Differenzierungsklauseln
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 15. August 2018
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