- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2025
- Arbeitsrecht 2024
- Arbeitsrecht 2023
- Arbeitsrecht 2022
- Arbeitsrecht 2021
- Arbeitsrecht 2020
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Tarifliche Rentenaltersklausel in der Regel zulässig
Mitte 2010 bewertete das Arbeitsgericht Hamburg eine für die Hamburger Hochbahn geltende tarifliche Rentenaltersklausel als nicht ausreichend begründet und gab daher der gegen die Zwangspensionierung gerichteten Befristungskontrollklage eines Haltestellenwärters statt (Urteil vom 26.07.2010, 22 Ca 33/10). Nunmehr hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg als Berufungsinstanz die Wirksamkeit dieser tariflichen Rentenaltersklausel zu überprüfen (Urteil vom 22.02.2011, 4 Sa 76/10).
Ein 65jähriger Haltestellenwärter hatte gegen seine Zwangspensionierung geklagt, weil er weiter arbeiten wollte. Die streitige Tarifregelung wurde mit vagen Zielen wie "Reduzierung der Arbeitslosigkeit" und "Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen" begründet. Dem LAG genügte dies. Es gab daher dem Arbeitgeber, der Hamburger Hochbahn recht und berief sich dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und auf den weiten Ermessensspielraum der Tarifpartner.
Fazit: Nach dem Urteil des EuGH vom 12.10.2010 (C-45/09 - Rosenbladt) sind die meisten Gerichte von der Zulässigkeit tariflicher Zwangspensionierungen überzeugt, so auch das LAG Hamburg. Auch wenn eine Zwangspensionierung an sich rechtens ist, stellt sich aber die Frage eines Wiedereinstellungsrechts bei Stellenneubesetzung, wie das Arbeitsgericht Hamburg zuletzt im Rosenbladt-Fall betonte (Urteil vom 25.01.2011, 21 Ca 235/08). Klagen gegen Zwangspensionierungen können daher Erfolg haben.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 22.02.2011, 4 Sa 76/10
- Handbuch Arbeitsrecht: Befristung des Arbeitsvertrags (befristeter Arbeitsvertrag, Zeitvertrag)
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Alter
- Arbeitsrecht aktuell: 18/312 Altersbefristung bei Arbeitsverträgen mit Rentnern rechtens
- Arbeitsrecht aktuell: 18/072 Weiterbeschäftigung nach Renteneintrittsalter
- Arbeitsrecht aktuell: 17/177 Sozialauswahl und Altersrente
- Arbeitsrecht aktuell: 17/143 Hinausschieben der Altersgrenze gemäß § 41 Satz 3 SGB VI
- Arbeitsrecht aktuell: 15/204 Kündigung wegen Rente durch den Arbeitgeber
- Arbeitsrecht aktuell: 15/044 Befristete Beschäftigung im Rentenalter
- Arbeitsrecht aktuell: 13/055 Entlassung mit 65 aufgrund Betriebsvereinbarung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/062 Tarifliche Zwangspensionierung verfassungswidrig und frauendiskriminierend?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/217 EuGH erklärt in Tarifverträgen enthaltene Rentenaltersklauseln für rechtens
- Arbeitsrecht aktuell: 10/173 Tariflicher Rentenzwang bei der Hamburger Hochbahn unwirksam
- Arbeitsrecht aktuell: 09/038 Ist die Entlassung in die Rente diskriminierend?
- Arbeitsrecht aktuell: 08/077 Tarifliche Auflösung von Arbeitsverhältnissen mit erreichen des Rentenalters ist rechtens
Letzte Überarbeitung: 31. Dezember 2018
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2025:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de