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Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Mit dem Arbeitszeitgesetz (kurz: "ArbZG") vom 06.06.1994 wollte der Gesetzgeber die kurz zuvor erlassene Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 23.11.21.1993 (kurz: "Arbeitszeitrichtlinie") in das deutsche Recht umsetzen.
Die Arbeitszeitrichtlinie schreibt einige zwingende Mindestschutzbestimmungen zugunsten der Arbeitnehmer vor. Dazu gehören insbesondere die 48-Stundenwoche, eine Mindestruhezeit von 11 Stunden pro 24-Stundenzeitraum sowie bestimmte Pausenregelungen. Ab dem 02.08.2004 gilt die Arbeitszeitrichtlinie in Gestalt einer redaktionellen Überarbeitung, nämlich als Richtlinie 2003/88/EG vom 04.09.2003. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Arbeitszeitrichtlinie finden Sie hier.
Da das ArbZG 1994 mit der Arbeitszeitrichtlinie nicht vereinbar war, musste es zum 01.01.2004 geändert werden. Einen Überblick über die Änderungen des ArbZG 2004 finden Sie hier. Die wichtigste Änderung betrifft die Bereitschaftsdienste: Sie sind ab 2004 in vollem Umfang bei der Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden und der täglichen Höchstarbeitszeit von acht bzw. (bei Zeitausgleich) von maximal zehn Stunden zu berücksichtigen. Einen Überblick über das politische und rechtliche Hin und Her im Arbeitszeitrecht finden Sie hier.
Nähere Informationen zu Fragen des Arbeitszeitrechts finden Sie in unserem Online-Handbuch zum Arbeitsrecht unter den Stichworten "Arbeitsbereitschaft", "Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht", "Arbeit auf Abruf (Abrufarbeit)", "Bereitschaftsdienst", "Rufbereitschaft" und "Überstunden".
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des ArbZG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
Dritter Abschnitt
Sonn- und Feiertagsruhe
Vierter Abschnitt
Ausnahmen in besonderen Fällen
Fünfter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes
Sechster Abschnitt
Sonderregelungen
Siebter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Achter Abschnitt
Schlussvorschriften
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |