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Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit sind unwirksam
Ein möglicher Sachgrund ist, dass "der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird" (§ 14 Abs.1 Satz 2 Nr.7 TzBfG). Diese Haushaltsbefristung wird vielfach kritisiert. Problematisch ist vor allem, dass sich öffentliche Arbeitgeber Befristungsgründe schaffen können, indem sie selbst ihre Haushalte aufstellen. Für das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte sich daher die Frage, ob diese Besserstellung der öffentlichen Hand mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG) vereinbar ist (Urteil vom 09.03.2011, 7 AZR 728/09).
Geklagt hatte ein Arbeitsvermittler, der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus Haushaltsgründen befristet beschäftigt wurde. Er hatte schon vor dem Arbeits- und dem Landesarbeitsgericht Erfolg (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2009, 3 Sa 1657/08). Nun bekam er auch vor dem BAG Recht, weil der Vorstand der BA deren Haushalt aufstellt und zugleich die BA vertritt. Das ist eine sachlich nicht begründete Privilegierung der BA gegenüber privaten Arbeitgebern, so das BAG.
Fazit: Alle (!) Haushaltsmittelbefristungen bei der BA sind unwirksam. Arbeitnehmer, die bei der BA auf dieser Grundlage arbeiten, haben in Wahrheit einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das müssen sie aber innerhalb von drei Wochen nach Auslaufen des Zeitvertrags notfalls im Klagewege geltend machen. Andernfalls ist die Befristung trotz des BAG-Urteils endgültig als wirksam anzusehen (§ 17 Satz 1 und 2 TzBfG in Verbindung mit § 7 Kündigungsschutzgesetz - KSchG).
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.03.2011, 7 AZR 728/09 (Pressemitteilung)
- Handbuch Arbeitsrecht: Befristung des Arbeitsvertrags (befristeter Arbeitsvertrag, Zeitvertrag)
- Arbeitsrecht aktuell: 15/353 Sachgrundlose Befristung und Rechtsmissbrauch
- Arbeitsrecht aktuell: 14/298 Betriebsübergang bei der Arbeitsverwaltung
- Arbeitsrecht aktuell: 14/200 Befristung nach Arbeitgeberwechsel als Missbrauch
- Arbeitsrecht aktuell: 14/135 Befristung von Arbeitsverträgen und Missbrauchskontrolle
- Arbeitsrecht aktuell: 13/268 Befristete Arbeitsverträge im Jobcenter
- Arbeitsrecht aktuell: 13/212 Ermessen des Arbeitgebers bei Versetzungen
- Arbeitsrecht aktuell: 11/189 Befristung des Arbeitsvertrags: Der Sachgrund Haushaltsbefristung erlaubt keine jahrelange Kettenbefristung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/008 Ist die Haushaltsbefristung mit Europarecht vereinbar?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/140 Sind Kettenbefristung aus Haushaltsgründen europarechtswidrig?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/089 Unwirksame Haushaltsbefristung
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 15. Dezember 2017
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