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Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
12.03.2021. Am 10. März hat die Bundesregierung die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und optimiert. Diese sollte zuvor zum 15. März auslaufen und wurde nun zum 30. April verlängert.
Weiterhin gilt somit die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen und die Arbeitnehmer dem zustimmen.
Arbeiten Arbeitnehmer trotzdem im Betrieb gelten weiterhin die Regeln zur Kontaktreduzierung: In gemeinsam genutzten Räumen muss pro Person mindestens 10 m² Fläche zur Verfügung stehen, in größeren Betrieben sollen Arbeitnehmer in möglichst kleine und feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden und Arbeitgeber sind verpflichtet, medizinische Masken bereitzustellen. Diese müssen immer dann getragen werden, wenn persönlicher Kontakt unvermeidbar ist.
Laut Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) stellt der Infektionsschutz in der Arbeitswelt einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie dar, wobei sich die Corona-Arbeitsschutzverordnung bewährt habe. Laut einer IZA-Umfrage im Auftrag des BMAS hat die Zahl der Beschäftigten im Homeoffice von Januar auf Februar um 22 % zugenommen. Insgesamt sind laut der Umfrage der Großteil der Arbeitnehmer zufrieden mit dem Hygienekonzept ihrer Arbeitgeber, nur 11 % sehen Verbesserungsbedarf.
Neben der Verlängerung der bisherigen Verordnung wurden auch einige redaktionelle Überarbeitungen und Klarstellungen vorgenommen. Dadurch soll die Verständlichkeit und praktische Umsetzung der Vorgaben erleichtert werden.
Zudem wird die Arbeitsschutzverordnung um Regelungen ergänzt, die die Öffnung und die schrittweise Wiederaufnahme von betrieblichen Tätigkeiten ermöglichen sollen. Darüber haben sich Bund und Länder geeinigt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30. April 2021 verlängert, Pressemitteilung vom 10.03.2021
- Bundesregierung: Homeoffice-Regelung wird verlängert, Pressemitteilung vom 10.03.2021
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten: Corona-Arbeitsschutzverordnung, 15.03.2021
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
- Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, 11.03.2021
- Handbuch Arbeitsrecht: Coronavirus und Arbeitsrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Home-Office
- Arbeitsrecht aktuell: 21/003 Der Arbeitsmarkt im Corona-Jahr 2020
- Arbeitsrecht aktuell: 20/106 Folgen der Corona-Krise für den Arbeitsmarkt
- Arbeitsrecht aktuell: 20/100 Digitale Betriebsratssitzung wegen Corona-Krise
- Arbeitsrecht aktuell: 20/098 Gesetz und Verordnung zur Kurzarbeit wegen der Corona-Krise
Letzte Überarbeitung: 7. Juni 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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