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Mindestlöhne in der Baubranche steigen
01.02.2020. Ab April dieses Jahres gelten auf der Baustelle neue Mindestlöhne , so sieht es eine Einigung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau). Beide Seiten nahmen einen entsprechenden Schlichtspruch kurz vor Ende der Annahmefrist an.
Die neuen Mindestlöhne gelten bis Ende 2020 und betreffen ungefähr 200.000 der 820.000 Beschäftigen in der deutschen Bauindustrie. Dabei geht es um Hilfsarbeiter und Facharbeiter auf dem Bau: Der Mindestlohn für Hilfsarbeiten, der „Mindestlohn 1“ wird um 35 Cent von 12,20 EUR brutto pro Stunde auf 12,55 EUR brutto angehoben. Dies gilt für ganz Deutschland.
Zusätzlich wird der Mindestlohn für Facharbeiter („Mindestlohn 2“) um 20 Cent angehoben. Facharbeiter gibt es in der Bauwirtschaft jedoch nur in den alten Bundesländern und in Berlin. Daher beträgt der Mindestlohn in Westdeutschland jetzt 15,40 EUR und in Berlin 15,25 EUR.
Die IG Bau wollte diesen Mindestlohn 2 auch in den neuen Bundesländern einführen und machte dies zu einem wichtigen Streitpunkt in den Verhandlungen. Letztendlich konnte sie sich jedoch nicht durchsetzen.
Die übrigen Beschäftigten erhalten höhere Löhne, in tarifgebundenen Betrieben auf der Grundlage der regulären Bau-Tarifverträge. Hier beginnen die Tariflöhne bei 13,77 EUR brutto pro Stunde in den neuen Bundesländern bzw. bei 16,54 EUR in den alten Bundesländern.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Presseinformationen vom 17.01.2020: Arbeitgeber stimmen Schiedsspruch mehrheitlich zu
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Pressemitteilung vom 17.01.2020
- Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 20/016 Verbesserte Mindestlöhne in der Pflege
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- Arbeitsrecht aktuell: 19/227 Bundesregierung will Arbeitsbedingungen für Paketboten verbessern,
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- Arbeitsrecht aktuell: 18/160 Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf 9,35 EUR
Letzte Überarbeitung: 28. September 2021
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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