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Bessere Löhne in der Pflege
30.10.2019. In der Pflegebranche fehlen nach wie vor viele Fachkräfte, und es entscheiden sich zu wenige junge Leute dafür, in der Pflege zu arbeiten.
Eine der Ursachen für diesen sog. Pflegenotstand liegt, weitgehend unbestritten, in den im Vergleich zu anderen Branchen geringen Löhnen, den Pflegefach- und Pflegehilfskräfte für ihre Arbeit bekommen. Ein weiteres Problem liegt darin, dass viele Pflegeeinrichtungen personell unterbesetzt sind, so dass zu der geringen Bezahlung eine ständige Überlastung der (zu wenigen) Pflegekräfte hinzukommt.
Der aktuell gültige Pflege-Mindestlohn, der auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für die Pflegebranche verbindlich ist, beträgt derzeit (nur) 10,55 EUR brutto pro Stunde und ab Anfang 2020 (nur) 10,85 EUR.
Vor diesem Hintergrund hat sich die große Koalition im September darauf verständigt, das AEntG um eine Regelung zu ergänzen, die die Verabschiedung von branchenweit geltenden Pflegetarifverträgen erleichtert, und zwar durch die stärkere Einbindung der Gewerkschaften (praktisch gesehen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi) sowie der kirchlichen Arbeitgeber, die einen erheblichen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegebranche beschäftigen.
Kern der Neuregelung ist eine Ergänzung von § 7a AEntG um einen neuen Absatz 1a), der den kirchlichen Arbeitgebern (Diakonie und Caritas) bzw. den bei ihnen bestehenden Arbeitsvertragskommissionen das Recht gibt, in den laufenden Tarifverhandlungen gehört zu werden. Die Stellungnahmen der kirchlichen Arbeitgeber im Rahmen dieser gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung müssen die Tarifparteien ernst nehmen.
Denn ein Antrag der Tarifparteien auf Anwendungserstreckung des Tarifvertrags auf die gesamte Pflegebranche durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist nach der Neuregelung nur möglich, wenn die kirchlichen Arbeitsvertragskommissionen einem solchen Antrag vorher zugestimmt haben.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz), Gesetzentwurf der Bundesregierung, vom 23.09.2019, Bundestag Drucks. 19/13395
- Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 24.10.2019: Gesetz für bessere Löhne in der Pflege beschlossen
- Handbuch Arbeitsrecht: Entsendung ausländischer Arbeitnehmer
- Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn
- Arbeitsrecht aktuell: 20/016 Verbesserte Mindestlöhne in der Pflege
- Arbeitsrecht aktuell: 20/012 Mindestlöhne in der Baubranche steigen
- Arbeitsrecht aktuell: 19/151 Pflegelöhneverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht
Letzte Überarbeitung: 28. September 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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