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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 09.03.2012, 12 Sa 55/11

   
Schlagworte: Fristlose Kündigung, Kirche
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 12 Sa 55/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.03.2012
   
Leitsätze: 1. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Caritasverband stellt es einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten dar, wenn der Arbeitnehmer aus der katholischen Kirche austritt
2. Ein derartiger Verstoß ist an sich geeignet, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen.
3. Zur Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Art. 4 Abs. 1 und 140 GG.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 11.08.2011, 7 Ca 106/11
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2013, 2 AZR 579/12
   

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