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20/057b EuGH zur Eingruppierung von EU-Ausländern
29.04.2020. Wer im öffentlichen Dienst als Tarifarbeitnehmer beschäftigt ist, kann nach § 16 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) verlangen, dass ihm entsprechende Berufserfahrung für die Einordnung zu der passenden Gehaltsstufe anerkannt wird.
Jedoch beschränkte der § 16 TV-L dies nur auf Arbeitserfahrungen bei denselben Arbeitgebern bzw. im gleichen Bundesland. Sonstige Arbeitserfahrungen wurden dagegen nur begrenzt berücksichtigt.
Dagegen hat sich eine Lehrerin gewehrt, die längere Zeit lang in Frankreich arbeite. Schließlich legte das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof den Fall vor.
Dieser entschied, dass eine solche Regelung gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Art. 45 Abs. 1 AEUV verstößt: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 23.04.2020, C-710/18.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 09|2020 EuGH: Berufserfahrung im Ausland zählt beim Tarifgehalt.
Letzte Überarbeitung: 5. November 2021
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