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Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt das Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen. Gerichte für Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte als Gerichte der ersten Instanz, die über den Arbeitsgerichten stehenden Landesarbeitsgerichte als zweite Instanz sowie das Bundesarbeitsgericht als Revisionsinstanz.
In seinem ersten Teil enthält das ArbGG allgemeine Vorschriften über die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit und über die Kosten. In seinem zweiten Teil regelt das ArbGG den Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen, d.h. die Zusammensetzung der Spruchkörper, zu denen neben den Berufsrichtern auch ehrenamtliche Richter gehören, sowie ähnliche organisatorische Fragen.
Der dritte Teil des ArbGG betrifft das eigentliche Gerichtsverfahren, d.h. Regeln über das Verfahren in der ersten, der zweiten und der dritten Instanz. Das ArbGG unterscheidet dabei - jeweils in allen drei Instanzen - zwischen einem Urteilsverfahren und einem Beschlussverfahren.
Der vierte Teil des ArbGG enthält Vorschriften über den Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten und der fünfte Teil schließlich Übergangs- und Schlußvorschriften. Beide Teile sind eher kurz.
Im folgenden werden als Auszug einige besonders wichtige Vorschriften des ArbGG wiedergegeben. Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enhalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des AGG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Erster TeilAllgemeine Vorschriften
Zweiter TeilAufbau der Gerichte für ArbeitssachenErster AbschnittArbeitsgerichte
Zweiter AbschnittLandesarbeitsgerichte
Dritter Abschnitt
Bundesarbeitsgericht
Dritter TeilVerfahren vor den Gerichten für ArbeitssachenErster AbschnittUrteilsverfahrenErster UnterabschnittErster Rechtszug
Zweiter UnterabschnittBerufungsverfahren
Dritter UnterabschnittRevisionsverfahren
Vierter UnterabschnittBeschwerdeverfahren, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Zweiter Abschnitt
Beschlussverfahren
Erster Unterabschnitt
Erster Rechtszug
Zweiter Unterabschnitt
Zweiter Rechtszug
Dritter Unterabschnitt
Dritter Rechtszug
Vierter Unterabschnitt
Beschlussverfahren in besonderen Fällen
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |