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Kündigung: Anhörung der Mitarbeitervertretung (MAV) gemäß MAVO
Statt eines Betriebsrates gibt es in Einrichtungen der katholischen Kirche und der Caritas eine Mitarbeitervertretung (MAV). Deren Rechte richten sich nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), einem dem BetrVG ähnlichen Regelungswerk. Daher ist die MAV vor Kündigungen in ähnlicher Weise wie ein Betriebsrat anzuhören. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied nun, ob die Regeln des Betriebsverfassungsrechts über eine bewusst unvollständige und irreführende Mitteilung auch für die MAVO gelten (Urteil vom 26.10.2010, 12 Sa 936/10).
Geklagt hatte ein Koch gegen seine fristlose verhaltensbedingte Kündigung. Sein Arbeitgeber, eine Einrichtung des Deutschen Caritasverbandes, hatte der MAV bei der Anhörung nicht mitgeteilt, dass er sich entschuldigt hatte. Sowohl das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 08.04.2010, 6 Ca 11038/09) als auch das LAG hielten die Kündigung deshalb für unwirksam. Die Rechtsprechung zu § 102 BetrVG kann auf die MAVO übertragen werden, weil sich die Regelungen hinreichend ähneln, so das Gericht.
Fazit: Wie auch bei den Mitarbeitervertretungsgesetzen der evangelischen Kirche und ihrer Diakonien kann bei der Auslegung der katholischen MAVO auf die Rechtsprechung zum BetrVG zurückgegriffen werden. Das ist für die Anwendung der MAVO wichtig, weil das Recht der Kirchen nach wie vor nicht so stark systematisiert ist wie das weltliche Recht. Für gekündigte Arbeitnehmer bedeutet dieses Urteil, dass sie sich bei ihrer Interessenvertretung nach dem Inhalt der Anhörung erkundigen sollten.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 26.10.2010, 12 Sa 936/10
- Handbuch Arbeitsrecht: Anhörung des Betriebsrats
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
- Arbeitsrecht aktuell: 11/141 Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/068 Kein Nachschieben von Gründen, zu denen die MAV nicht angehört wurde
Letzte Überarbeitung: 24. August 2016
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