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Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?
Tatsächlich gehen die viele Arbeitgeber diesem Thema lieber aus dem Weg, reagieren dann aber betont schockiert und hart auf ein "Fehlverhalten" ihrer Arbeitnehmer. Statt von vornherein klare Regeln aufzustellen und ihre Einhaltung mit Abmahnungen durchzusetzen, kommt es dann übergangslos zu einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung, d.h. zu einer einer fristlosen Entlassung der "Übeltäter".
So kam es auch zum Handy-Streit zwischen der Lufthansa-Tochter LSG Sky und ihren auf dem Flughafen eingesetzten Fahrern. Mittlerweile hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in diesem Handy-Streit geurteilt (Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10).
- Wie darf der Arbeitgeber auf die unerlaubte Privatnutzung eines Diensthandys reagieren?
- Hessisches LAG: Klare Grenzen für die Privatnutzung von Mobiltelefonen sind entscheidend
Wie darf der Arbeitgeber auf die unerlaubte Privatnutzung eines Diensthandys reagieren?
Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur als letztes Mittel rechtmäßig, um auf extreme Vertragsstörungen zu reagieren. Kann man auch mit einem weniger einschneidenden Mittel erreichen, dass die Gegenseite wieder ihre vertraglichen Pflichten erfüllt, wäre eine fristlose Kündigung zu hart bzw. „unverhältnismäßig“ und deshalb unwirksam. Bei übermäßiger Privatnutzung eines Diensttelefons z.B. ist deshalb die Drohung mit einer Kündigung, d.h. eine Abmahnung, meist ausreichend und daher das Mittel der Wahl.
Nur in extremen und seltenen Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht damit rechnen kann, dass der Arbeitgeber sein Verhalten (noch) hinnimmt, sind fristlose Kündigungen zulässig - z.B. bei einer heimlichen und/oder systematischen Schädigung des Arbeitgebers. Dagegen reichen auch (große) „Dummheiten“ meist nicht für eine fristlose Kündigung. Ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) macht das wieder einmal deutlich (Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10).
Hessisches LAG: Klare Grenzen für die Privatnutzung von Mobiltelefonen sind entscheidend
Wegen der Privatnutzung dienstlicher Handys erhielten viele Hubwagenfahrer der Lufthansa-Tochter LSG Sky die fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber hatte die Telefone für die innerbetriebliche Kommunikation zur Verfügung gestellt. Telefongespräche im Inland waren kostenlos, Auslandsgespräche und SMS dagegen nicht. Außerdem durften die Handys über einen Privatmodus auf eigene Kosten privat genutzt werden.
Bei einer Überprüfung des Nutzungszeitraums April 2008 bis Januar 2010 stellte das Unternehmen bei etwa 60 Angestellten eine massive Privatnutzung des Dienstmodus fest. Einer der Arbeitnehmer hatte mehr als 16.000 (!) SMS verschickt, die meisten davon wohl privat. Obwohl der Arbeitgeber monatliche Rechnungen von der Telefongesellschaft erhielt, hatte er sich fast zwei Jahre nicht gerührt und reagierte nun mit einer fristlosen Kündigung.
Der Fahrer war irrtümlich davon ausgegangen, dass er auch den SMS-Service kostenlos nutzen durfte, so jedenfalls sein Vortrag. Außerdem verwies er auf die langjährige Duldung durch den Arbeitgeber. Das Arbeitsgericht Frankfurt (Urteil vom 24.09.2010, 24 Ca 1697/10) und das LAG ließen sich davon überzeugen. Unter den hier gegebenen Umständen hätte der Arbeitgeber zunächst klare Grenzen ziehen müssen. Konkret war eine Abmahnung nötig, da der Arbeitgeber ohne Schädigungsabsicht gehandelt und nur eine „Dummheit“ begangen hatte.
Fazit: Der gekündigte Arbeitnehmer kam hier im Streitfall mit einem blauen Auge davon, wie die meisten seiner Kollegen. Der Streit hätte aber auch weniger glimpflich enden können. So ging das LAG in einem Parallelverfahren aufgrund umfangreicher Auslandstelefonate von einer gezielten Schädigung des Arbeitgebers aus und bewertete eine deshalb ausgesprochene fristlose Kündigung als rechtens (Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 153/11). Wer öfter mal privat telefonieren muss oder private SMS versenden möchte, sollte das besser von seinem privaten Handy aus tun.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 153/11
- Handystreit bei Lufthansa geht in die nächste Runde (FAZ.NET vom 28.01.2011)
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung und Gründe
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung und Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Außerordentliche Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Fristlose Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
- Arbeitsrecht aktuell: 11/047 Fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei unklaren Pflichten des Arbeitnehmers
- Arbeitsrecht aktuell: 10/191 Recht auf Beschäftigung im Eilverfahren
- Arbeitsrecht aktuell: 09/169 Private Telefonate: Keine fristlose Kündigung
Letzte Überarbeitung: 15. Dezember 2017
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