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Altersgrenze bei der Polizei: Beim SEK ist mit 42 Jahren Schluss
Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 18.08.2011, OVG 4 B 20.10) zur Altersgrenze von 42 Jahren für den Dienst im SEK bei der Berliner Polizei.
- Dürfen Berliner SEK-Beamte mit 42 zwangsweise in den regulären Dienst zurückversetzt werden?
- OVG Berlin-Brandenburg: Höchstaltersgrenze 42 für Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) ist zulässig
Dürfen Berliner SEK-Beamte mit 42 zwangsweise in den regulären Dienst zurückversetzt werden?
Viele Gesetze, Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen vor, dass Arbeits- bzw. Dienstverhältnisse automatisch enden, wenn das Renten- bzw. Pensionsalter erreicht wird. Eine solche "Zwangsverrentung" von Arbeitnehmern bzw. "Zwangspensionierung" von Beamten ab einem bestimmten Lebensalter wirft die Frage auf, ob die Betroffenen nicht wegen ihres Alters diskriminiert werden.
Dass ältere Erwerbstätige dadurch gegenüber jüngeren benachteiligt werden, liegt auf der Hand, geht aber nach der aktuellen Rechtsprechung in Ordnung. Denn der Gesetzgeber bzw. Dienstherr hat hier einen weiten Spielraum, wenn er auf angemessene Weise legitime Ziele mit einer Höchstaltersgrenze verfolgt. So kann ein (eher geringes) Alter eine "wesentliche berufliche Anforderung" für körperlich anstrengende Aufgaben sein. Und Rentenaltersgrenzen können gerechtfertigt sein, wenn sie der Generationengerechtigkeit dienen.
In einem aktuellen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg ging es nicht um eine Zwangspensionierung, sondern um die zwangsweise Beendigung eines attraktiven, aber auch gefährlichen und körperlich anstrengenden Dienstes.
OVG Berlin-Brandenburg: Höchstaltersgrenze 42 für Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) ist zulässig
Ein Polizeibeamter in Berlin wurde seit 1999 im Berliner Spezialeinsatzkommando (SEK) eingesetzt. Die körperlichen und geistigen Anforderungen an Einsatzbeamte des SEK liegen an der Grenze zum Hochleistungssport, also deutlich über denen "normaler" Polizisten. Es wird vorausgesetzt und immer wieder durch Tests sichergestellt, dass SEK-Beamte in jeder Hinsicht leistungsfähiger sind als ihre möglichen Gegner. In Berlin ist vorgesehen, dass die SEK-Beamten mit 42 Jahren wieder in den normalen Dienst zurückkehren müssen. Andere Bundesländer haben für ihre SEK ähnliche Altersgrenzen, die zwischen 40 und 45 Jahren schwanken.
Als der Beamte mit 42 Jahren die SEK-Altersgrenze erreicht hatte, wehrte er sich gegen seine Umsetzung aus SEK-Dienst und zog vor Gericht. Damit hatte er weder vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 16.06.2009, 26 A 151.08) noch vor dem OVG Berlin-Brandenburg Erfolg. Das OVG hält die Altersgrenze 42 für den SEK-Dienst für rechtens wegen der besonders hohen Anforderungen, die dieser Dienst an die körperliche Fitness stellt. Da diese mit zunehmendem Alter immer geringer wird, kann der Dienstherr Höchstaltersgrenzen festlegen und damit sicherstellen, dass das SEK jederzeit in allen Hinsichten einsatzbereit ist.
Fazit: Von einer Eliteeinheit in den "normalen" Polizeidienst zurückversetzt zu werden, ist für Betroffene sicher schwer zu verkraften. Da es dafür aber gute Gründe gibt und da das Aus beim SEK nicht mit dem Ende der Berufstätigkeit verbunden ist, müssen betroffene Beamte diese Grenze wohl oder übel akzeptieren.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2011, OVG 4 B 20.10
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Alter
- Arbeitsrecht aktuell: 18/072 Weiterbeschäftigung nach Renteneintrittsalter
- Arbeitsrecht aktuell: 17/180 EuGH bestätigt Altersgrenze von 65 Jahren für Verkehrspiloten
- Arbeitsrecht aktuell: 17/143 Hinausschieben der Altersgrenze gemäß § 41 Satz 3 SGB VI
- Arbeitsrecht aktuell: 16/119 Altersgrenze 65 für Piloten
- Arbeitsrecht aktuell: 15/044 Befristete Beschäftigung im Rentenalter
- Arbeitsrecht aktuell: 13/055 Entlassung mit 65 aufgrund Betriebsvereinbarung
- Arbeitsrecht aktuell: 12/321 Zwangspensionierung ist auch bei geringerer Rente keine verbotene Diskriminierung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/178 EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten
- Arbeitsrecht aktuell: 11/082 Gesetzliche Altersgrenze für Beamte ist keine Diskriminierung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/072 EuGH: Altersgrenze 68 bei Professoren rechtens
- Arbeitsrecht aktuell: 10/217 EuGH erklärt in Tarifverträgen enthaltene Rentenaltersklauseln für rechtens
- Arbeitsrecht aktuell: 10/072 Altersgrenze für Tätigkeit von Ärzten
Letzte Überarbeitung: 21. März 2018
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