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Verstoß gegen die Informationspflicht gegenüber der Arbeitsagentur

31.07.2023. Ein insolventes Unternehmen hatte den Betriebsrat über eine geplante Massenentlassung informiert, jedoch die vorgeschriebene Kopie dieser Information nicht an die Arbeitsagentur weitergeleitet. Ein gekündigter Arbeitnehmer klagte mit der Begründung, die Kündigung sei daher unwirksam.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass diese Übersendungspflicht keinen individuellen Kündigungsschutz begründet. Sie dient lediglich der Arbeitsagentur zur ersten Einschätzung möglicher Entlassungen, hat aber keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kündigungen: EuGH, Urteil vom 13.07.2023, C-134/22
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 15|2023 EuGH: Verstoß gegen die Pflicht, der Arbeitsagentur eine Abschrift der ersten Information des Betriebsrats über eine Massenentlassung zuzuleiten
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsänderung
Handbuch Arbeitsrecht: Insolvenz des Arbeitgebers
Handbuch Arbeitsrecht: Interessenausgleich
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Massenentlassung
Handbuch Arbeitsrecht: Sozialplan
Letzte Überarbeitung: 27. März 2025
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