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Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit
26.03.2021. Die Bundesregierung hat die besonderen Regeln zur Kurzarbeit anlässlich der anhaltenden Corona-Pandemie bis Ende Juni verlängert.
Der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit galt bisher bis zum 31. März 2021 und wird nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Somit gelten die Regeln künftig auch für Betriebe, der erst nach dem 31. März das erste Mal oder nach mindestens drei Monaten Unterbrechung Kurzarbeit einführen.
Die verlängerten Regeln betreffen insbesondere Zugangserleichterungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Dazu gehört unter anderem der Verzicht auf den Aufbau von negativen Arbeitssalden, die Absenkung der Mindestanzahl von betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf 10 Prozent statt 30 Prozent und die Möglichkeit, auch Leiharbeitern Kurzarbeitergeld zu zahlen.
Nach Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit stieg die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten seit Oktober stetig an. Während im Oktober rund 2,06 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit arbeiteten, liegt die Zahl für Februar nach Umfragedaten des info-Instituts bei 2,7 Millionen.
Die Verlängerung soll Arbeitgebern und Beschäftigten Planungssicherheit gewähren, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, „Kurzarbeit ist unser wichtigstes Instrument, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.“
Die Bundesregierung schätzt die Kosten für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit auf rund 270 Millionen EUR für dieses und folgendes Jahr.
Die Verordnung tritt am Tag ihrer Verkündung in Kraft, diese soll noch vor dem 01.04.2021 erfolgen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- BMAS: Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert, Pressemitteilung vom 24.03.2021
- Bundesregierung: Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert, Pressemitteilung vom 24.03.2021
- Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung, 18.03.2021
- Handbuch Arbeitsrecht: Coronavirus und Arbeitsrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Home-Office
- Handbuch Arbeitsrecht: Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld
- Arbeitsrecht aktuell: 21/009 Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
- Arbeitsrecht aktuell: 20/106 Folgen der Corona-Krise für den Arbeitsmarkt
- Arbeitsrecht aktuell: 20/100 Digitale Betriebsratssitzung wegen Corona-Krise
Letzte Überarbeitung: 31. Januar 2022
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