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BAG, Ur­teil vom 20.11.2014, 2 AZR 651/13

   
Schlagworte: Kündigung: Fristlos, Kündigung: Außerordentlich, Sexuelle Belästigung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 651/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.11.2014
   
Leitsätze: Eine sexuelle Belästigung iSv. § 3 Abs.4 AGG stellt nach § 7 Abs.3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Sie ist "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs.1 BGB geeignet. Ob sie im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität.
Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2013, 7 Sa 1878/12
Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 13.11.2012, 5 Ca 2425/12
   

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