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BAG, Ur­teil vom 26.06.2019, 5 AZR 178/18

   
Schlagworte: Selbständigkeit, Scheinselbständigkeit, Beschäftigungsvehältnis
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 178/18
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.06.2019
   
Leitsätze: Stellt sich ein vermeintlich freies Dienstverhältnis im Nachhinein als Arbeitsverhältnis dar, kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, die für freie Mitarbeit vereinbarte Vergütung sei der Höhe nach auch für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer verabredet.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Freiburg, Kammern Offenburg, Urteil vom 15.06.2016, 6 Ca 270/15,
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Kammern Freiburg, Urteil vom 30.10.2017, 11 Sa 66/16
   

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