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Musterschreiben: Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmacht
Stichworte: Kündigung - Zurückweisung der Kündigung, Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick), Kündigungsfristen, Aufhebungsvertrag
Weiterführende Stichworte: Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung, Kündigung - Krankheitsbedingte Kündigung, Kündigung - Personenbedingte Kündigung, Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
Im folgenden finden Sie unser Musterschreiben „Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmacht“. Der Text ist lediglich ein Beispiel und soll verdeutlichen, worauf bei einer solchen Erklärung zu achten ist. Bitte beachten Sie, daß die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben „Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmacht“ orientieren möchten oder dieses übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Erklärungstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.
_________________________________________
Fa.
Muster GmbH
- Geschäftsführung -
Mustermannstraße 1
11111 Musterstadt
Per Boten
Musterstadt, XX.XX.20XX
Zurückweisung Ihrer Kündigung wegen fehlender Vollmachtsurkunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
am XX.XX.20XX habe ich eine auf den XX.XX.20XX datierte Kündigung aus Ihrem Hause erhalten, die von Herrn / Frau XY als Ihrem / Ihrer angeblichen Bevollmächtigten ausgesprochen bzw. unterzeichnet wurde. Da mir keine Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde, welche Herrn / Frau XY legitimieren würde, weise ich die Kündigung hiermit aus diesem Grunde gemäß § 174 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zurück.
Außerdem beanstande ich hiermit die von Herrn / Frau XY behauptete Vertretungsmacht gemäß § 180 Satz 2 BGB.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Letzte Überarbeitung: 11. August 2021
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und daher rasch reagieren sollten, möglicherweise mit einer Kündigungszurückweisung, beraten wir Sie jederzeit gerne. Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite. Falls sich eine gütliche außergerichtliche Einigung über eine geplante oder bereits ausgesprochene Kündigung nicht erreichen lässt, vertreten wir Sie deutschlandweit vor Gericht, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen. Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
Eine Bitte: Beachten Sie unbedingt die Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage, die mit Erhalt des Kündigungsschreibens beginnt, und nehmen Sie vor Ablauf dieser Frist Kontakt zu uns auf, wenn wir Sie rechtlich beraten sollen. |
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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