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Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde
23.08.2011. Eine Kündigung muss nicht vom Arbeitgeber persönlich, sondern kann auch von einem Vertreter erklärt werden.
Der muss dazu gemäß § 164 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht nur bevollmächtigt sein, sondern bei der Kündigung auch eine Vollmachtsurkunde vorlegen, damit der Gekündigte weiß, dass er die nötige Vertretungsmacht hat.
Eine Kündigung ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde kann der Gekündigte gemäß § 174 BGB zurückweisen, was sie unwirksam macht. Dann ist eine erneute Kündigung erforderlich.
Das Zurückweisungsrecht besteht nicht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Vollmachtserteilung „in Kenntnis gesetzt“ hat, was z.B. durch die Abwicklung aller Arbeitsverträge und aller Kündigungen durch einen Personalchef geschehen kann. Aber genügt dazu auch die Angabe eines Kündigungsberechtigten im Arbeitsvertrag, wenn nur dessen Funktion, nicht aber sein Name bezeichnet wird? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09).
Gemäß dem Arbeitsvertrag einer Reinigungskraft konnte eine Kündigung auch vom jeweiligen Niederlassungsleiter erklärt werden. Weder im Vertrag noch im Laufe des Arbeitsverhältnisses wurde ihr aber der für sie zuständige Niederlassungsleiter namentlich genannt. Als später der (zuständige) Niederlassungsleiter ohne Vorlage einer Vollmacht die Kündigung erklärte, wies die Reinigungskraft sie zurück - zurecht, so das Hessische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 24.08.2009, 16 Sa 2254/08) und das BAG.
Fazit: Die Kündigung war hier wegen der Zurückweisung unwirksam, womit das Arbeitsverhältnis erst einige Monate später endete. Personalverantwortliche sollten nicht nur für den beweisbaren Zugang einer schriftlichen Kündigungserklärung sorgen, sondern auch eine Originalvollmacht beifügen. Das ist nur dann nicht nötig, wenn der Vertreter bereits den gekündigten Arbeitsvertrag unterzeichnet hat oder kündigungsberechtigte Personen ausnahmsweise im Arbeitsvertrag namentlich genannt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2009, 16 Sa 2254/08
- Bundesarbeitsgericht (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Zurückweisung der Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 12/223 Kündigung ohne Vollmacht
- Arbeitsrecht aktuell: 10/014 Wirksamkeit einer Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 05/04 BAG: Kündigung im Namen einer GbR
Letzte Überarbeitung: 26. Oktober 2016
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