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Vorverurteilung durch Vorgesetzten: Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Der genaue Betrag hängt von den Umständen des Falles ab und liegt im Ermessen des Gerichts. Hohe Beträge werden selten ausgeurteilt. Daher ist ein aktuelles Urteil des Landgerichtes (LG) Frankfurt am Main interessant. Es musste bewerten, wie schwerwiegend es ist, wenn in einer Dienstbesprechung einem abwesenden leitenden Polizeibeamten von der Behördenspitze "kriminelle Machenschaften" unterstellt werden, obwohl ein Ermittlungsverfahren noch am Anfang steht (Urteil vom 07.03.2011, 2-04 O 584/09).
In dem Fall hatte ein Kriminalhauptkommissar von seinem Dienstherrn, dem Land Hessen, 30.000 EUR Schmerzensgeld wegen herabsetzender Bemerkungen durch einen Vorgesetzten während einer Dienstbesprechung und wegen Presseveröffentlichungen verlangt. Das LG sprach ihm allein wegen der Dienstbesprechung 8.000 EUR zu, weil die Situation dort völlig unsachlich und wertend dargestellt worden war. Gegenüber der Presse hatten sich die Verantwortlichen hingegen nur eher zurückhaltend geäußert.
Fazit: Das Gericht hat in dieser sorgfältig begründeten Entscheidung dem Beamten eine recht hohe Geldentschädigung zugesprochen. Damit hat das Urteil eine erfreuliche Sanktions- und Signalwirkung für Dienstvorgesetzte. Dabei spielte auch eine Rolle, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und der Dienstherr sich bis heute nicht entschuldigt hat. Wer sich ungerecht behandelt oder gemobbt fühlt, sollte beim Thema Geldentschädigung (so wie hier im Streitfall) realistische Beträge aufrufen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.03.2011, 2-04 O 584/09
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Letzte Überarbeitung: 25. August 2018
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