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Beschäftigungschancengesetz, Teil 1: Kurzarbeit
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das Finanzmarktstabilisierungsgesetz bekommen daher demnächst Gesellschaft.
Vor kurzem hat der Bundestag das Beschäftigungschancengesetz verabschiedet. Es wird zum Jahreswechsel 2010/2011 in Kraft treten.
Im wesentlichen bringt das Gesetz eine Verlängerung der Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld.
- Robuste offizielle Arbeitslosenzahlen in Deutschland dank Kurzarbeit
- Sonderregelung für Kurzarbeitergeld gilt im Wesentlichen unverändert bis 31.03.2012 weiter
Robuste offizielle Arbeitslosenzahlen in Deutschland dank Kurzarbeit
Die Exportnation Deutschland wurde von der globalen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise schwer getroffen.
Trotzdem ist die Arbeitslosenquote im Vergleich zum Beginn der Rezession um 0,9 Prozent gefallen, wie eine aktuelle Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigt (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 10/157 OECD-Beschäftigungsausblick 2010).
Den Rückgang der offenen Arbeitslosigkeit führt die OECD dabei zu großen Teilen auf Kurzarbeit zurück. Die Organisation schätzt, dass durch dieses Arbeitsmarktinstrument bis zum dritten Quartal 2009 durch sie etwa 200 000 Arbeitsplätze gerettet werden konnten. In deutschen Unternehmen fand statt einer Entlassungswelle eher eine „Arbeitskräftehortung“ statt. Dadurch wurde die (offizielle) Arbeitsmarktlage deutlich stabilisiert.
Diese Studie ist nur eine von vielen Hinweisen, die positive Effekte der Kurzarbeit in der konjunkturellen Schwächephase belegen. Auch wenn zwischenzeitlich erste Anzeichen wirtschaftlicher Erholung sichtbar werden, kann von einer Entspannung noch nicht die Rede sein. Eine Reihe von Unternehmen werden die Auswirkungen der Krise erst in der nächsten Zeit zu spüren bekommen.
Der kürzlich vom Bundestag verabschiedete „Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz“ greift diese Überlegungen auf.
Mit dem Gesetz, dass in seinen wesentlichen Teilen zum Jahresanfang 2011 in Kraft treten wird, werden die wesentlichen Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge und erleichterten Voraussetzungen bei Kurzarbeit verlängert.
Weitere Schwerpunkte sind die Verlängerung und Erweiterung der Möglichkeiten zur freiwilligen Weiterversicherung für arbeitslose Existenzgründer sowie Veränderungen an den Regelungen über die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und des Transferkurzarbeitergeldes. Daneben werden unter anderem eine Reihe weiterer Arbeitsmarktinstrumente verlängert.
Sonderregelung für Kurzarbeitergeld gilt im Wesentlichen unverändert bis 31.03.2012 weiter
Politischer und ökonomischer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Sonderförderung bei Kurzarbeit (§ 421t Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Sie war ursprünglich auf den 31.12.2010 befristet und wird nun bis zum 31.03.2012 verlängert.
Die bisherige Regelung (wir berichteten hierüber in Arbeitsrecht aktuell: 10/017 Kurzarbeitergeld 2010) wird dabei weitgehend fortgeführt.
Es fallen allerdings die in § 421t Abs.4 SGB III bisher noch geregelte, aber wenig genutzte Möglichkeit der Weiterbildungsförderung für Leiharbeitnehmer sowie die Weiterbildungsförderung nach § 421t Abs.5 SGB III weg.
Auch die Privilegierung von Unternehmen mit mehreren Standorten wird Opfer des Rotstiftes. Bislang wurden einem Arbeitgeber mit mehreren Standorten schon dann ab dem siebenten Monat alle vom ihm zutragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn an nur einem Standort Kurzarbeit durchgeführt wurde. Diese in § 421 Abs.1 S.1 Nr.3 SGB III geregelte Konzernregelung läuft damit zum Jahresende 2010 aus.
Ebenfalls bis zum 31.03.2012 verlängert wurde § 11 Abs.4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der es erlaubt, in Leiharbeitsverhältnissen Kurzarbeitergeld zu vereinbaren und damit das Recht auf die eigentliche Vergütung auszuschließen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundestag Drucksache 17/1945: Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz
- Bundestag Drucksache 17/2454: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
- Handbuch Arbeitsrecht: Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld
- Arbeitsrecht aktuell: 11/013 Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht und Sozialrecht zum Jahreswechsel 2010/2011
- Arbeitsrecht aktuell: 10/164 Beschäftigungschancengesetz, Teil 3: Transferleistungen
- Arbeitsrecht aktuell: 10/163 Beschäftigungschancengesetz, Teil 2: Freiwillige Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsrecht aktuell: 10/017 Kurzarbeitergeld 2010
Letzte Überarbeitung: 7. Mai 2016
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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