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Rückgang an Auszubildenden 2019
05.01.2020. Die Nachfrage von Jugendlichen an Ausbildungsplätzen in Deutschland ist 2019 weitergesunken und hat einen neuen Tiefstand erreicht. Das ergibt ein aktueller Bericht des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Zentraler Grund ist laut BIBB die rückläufige Anzahl an Schulabgängern der letzten Jahre.
Dabei sank die Nachfrage erstmals unter die Zahl von 600.000: Nur 598.800 junge Menschen suchten nach einem Ausbildungsplatz, damit lag die Nachfrage um 11.200 geringer als im vorangegangenen Jahr.
Von diesen knapp 600.000 Interessierten fanden 525.100 einen passenden Ausbildungsplatz und somit 6.300 weniger als 2018.
Dagegen gingen 12,3 Prozent der Interessierten, 73.700 Suchende, leer aus und konnten keinen passenden Ausbildungsplatz erlangen. Schuld daran haben aber nicht mangelnde formale Qualifikationen, schließlich besitzen fast zwei Drittel der Interessierten einen mittleren Schulabschluss oder eine Studienberechtigung.
Stattdessen sieht das BIBB eine Ursache in der Diskrepanz der Vorstellungen von Bewerbern bzw. Bewerberinnen und den Ausbildungsbetrieben, insbesondere über die Art des Berufs, Region der Ausbildung und Eigenschaften der jeweils anderen Vertragspartei.
Doch nicht nur die potentiellen Auszubildenden gingen dabei leer aus. Auch die ausbildungsbereiten Betriebe verzeichnen einen wachsenden Misserfolg bei der Suche nach Auszubildenden: 53.100 und damit 9,4 Prozent der Ausbildungsplätze konnten 2019 nicht besetzt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Pressemitteilung vom 11.12.2019
- Arbeitsrecht aktuell: 21/010 Reform der medizinisch-technischen Berufe
- Arbeitsrecht aktuell: 20/104 Sicherung der dualen Ausbildung in der Corona-Krise
- Arbeitsrecht aktuell: 19/276 Mindestlohn für Auszubildende kommt
- Arbeitsrecht aktuell: 19/175 Mindestausbildungs-Vergütung von 515,00 EUR ab 2020
- Arbeitsrecht aktuell: 16/029 Reform der Pflegeausbildung
- Arbeitsrecht aktuell: 15/076 Haftung von Auszubildenden
- Arbeitsrecht aktuell: 10/240 Vertreter der Auszubildenden kann Weiterbeschäftigung vorfristig verlangen
Letzte Überarbeitung: 28. September 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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