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Keine fristlose Kündigung nach unsachgemäßem Umgang mit Messer

20.03.2024. Ein Industriemechaniker soll im Juni 2021 bei der Arbeit mit einem Filetiermesser eine Kollegin gefährlich nahe am Hals „bedroht“ haben. Diese berichtete erst Tage später über den Vorfall. Der Mitarbeiter selbst konnte sich an die Situation nicht erinnern, bestritt aber eine bewusste Bedrohung.
Arbeitsgericht (ArbG) Lübeck und Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hielten die fristlose Kündigung für unwirksam. Es fehlte an einem klaren Beweis für eine vorsätzliche Drohung – eine Abmahnung wäre bei unsachgemäßem verhalten zunächst erforderlich gewesen: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2023, 5 Sa 5/23
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 05|2024 LAG Schleswig-Holstein: Fristlose Kündigung wegen Bedrohung eines Kollegen mit einem Messer
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung – Außerordentliche Kündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung – Fristlose Kündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung – Fristlose Kündigung - Kündigungsgründe
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung – Verhaltensbedingte Kündigung
Letzte Überarbeitung: 11. April 2025
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