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LAG Köln, Be­schluss vom 05.06.2014, 7 TaBV 27/14

   
Schlagworte: Betriebsänderung, Betriebsstilllegung, Sozialplan
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 7 TaBV 27/14
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 05.06.2014
   
Leitsätze:

1. Für die Frage, ob in einem Betrieb genügend Arbeitnehmer beschäftigt sind, um die Sozialplanpflichtigkeit einer Betriebsänderung zu begründen, kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem der Arbeitgeber den Entschluss fasst, die Betriebsänderung vorzunehmen.

2. Auch aus einem Betrieb bereits ausgeschiedene Mitarbeiter können von einem Sozialplan erfasst werden.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.03.2014, 1 BV 43/14
   

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