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BAG, Ur­teil vom 12.12.2013, 8 AZR 838/12

   
Schlagworte: Diskriminierung: Geschlecht, Mutterschutz
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 AZR 838/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.12.2013
   
Leitsätze:

Bei diskriminierenden Kündigungen ist unbeschadet des § 2 Abs. 4 AGG ein Anspruch auf den Ersatz immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 AGG grundsätzlich möglich.


Die merkmalsbezogene Belastung in Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung führt jedenfalls dann zu einem Entschädigungsanspruch, wenn sie über das Normalmaß hinausgeht.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Zwickau, Endurteil vom 24.1.2012 - 3 Ca 1333/11
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.7.2012 - 3 Sa 129/12
   

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