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Mobbing - Prüfliste für Betroffene
Hier kommt es nicht "nur" darauf an, ob Sie angefeindet, schikaniert oder diskriminiert werden, sondern auch darauf, ob Sie sich in einer dauerhaft unterlegenen Position befinden, was insbesondere bei anonymen Anschuldigungen der Fall ist oder auch dann, wenn Sie als einzelner einer Mehrzahl von Tätern gegenüber stehen.
Außerdem müssen die feindseligen Handlungen längere Zeit über und "systematisch" verübt werden und sie müssen rechtswidrig sein.
von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
- Woran können Sie erkennen, ob Sie gemobbt werden?
- Werden Sie angefeindet, schikaniert oder diskriminiert?
- Befinden Sie sich in einer unterlegenen Position?
- Sind Sie andauernden und systematischen Angriffen ausgesetzt?
- Sind Sie rechtswidrigen Schikanen ausgesetzt?
- Was tun, wenn Ihr Problem kein Fall von Mobbing ist?
- Wo finden Sie mehr zum Thema Mobbing - Prüfliste für Betroffene?
- Was können wir für Sie tun?
Woran können Sie erkennen, ob Sie gemobbt werden?
Ob Ihre Probleme mit Kollegen oder Vorgesetzten so erheblich sind, daß man von Mobbing sprechen kann, hängt davon ab, was man unter "Mobbing" versteht. Hier sollte man am besten die vom Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen entwickelte Definition zugrunde legen. Danach liegt Mobbing vor, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- Der Betroffene wird von Kollegen oder Vorgesetzten angefeindet, schikaniert oder diskriminiert.
- Der Betroffene befindet sich in einer unterlegenen Position, d.h. es gibt eine klare Täter-Opfer-Beziehung. Eine solche unterlegene Position ist z.B. dann gegeben, wenn der Betroffene anonymen Anschuldigungen ausgesetzt ist und / oder als einzelner einer Mehrzahl von Tätern gegenüber steht.
- Die feindseligen Handlungen werden über einen längeren Zeitraum hinweg und systematisch vorgenommen. Hier gibt es keine klare zeitliche Grenze, doch dürfte ein Zeitraum von 2 bis 3 Wochen jedenfalls zu kurz sein. Ein Anzeichen für systematische Feindseligkeiten kann darin liegen, daß der Betroffene erkrankt, wobei oft psychosomatische Beschwerden wie z.B. Magenkrankheiten, Schlafstörungen oder Migräne auftreten.
- Die feindseligen Handlungen sind rechtswidrig, d.h. es gibt für diese Handlungen keinen rechtlich zulässigen Grund (wie z.B. harte, aber sachliche Kritik an Arbeitsleistungen). Rechtswidrig sind die feindseligen Handlungen insbesondere dann, wenn der Betroffene zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes genötigt werden soll.
Warum man gerade diese Definition verwenden sollte, können Sie unter dem Stichwort "Mobbing - Definitionen" nachlesen.
Werden Sie angefeindet, schikaniert oder diskriminiert?
Wenn es darum geht, jemanden "fertigzumachen", sind der Phantasie bekanntlich keine Grenzen gesetzt. Die folgenden Beispiele für Anfeindungen, Schikanen und / oder Diskriminierungen sind daher keine abschließende Aufzählung.
- Beleidigungen
- Tätlichkeiten, d.h. Androhung oder Anwendung körperlicher Gewalt
- Anschreien
- Sexuelle Belästigungen im Sinne von § 3 Abs.4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Verspottung wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der religiösen oder politischen Einstellungen, des Privatlebens, der Nationalität oder wegen einer Behinderung
- Zuweisung sinnloser oder dem Arbeitsvertrag offensichtlich nicht entsprechender Aufgaben
- Zuweisung immer neuer, nicht zu bewältigender Aufgaben
- Vollständiger Entzug von Arbeitsaufgaben
- Kurzfristig hintereinander ausgesprochene, offensichtlich nicht gerechtfertigte Abmahnungen
- Häufige und sachlich nicht gerechtfertigte Kritik an den Arbeitsleistungen des Betroffenen
- Vorenthalten von arbeitsnotwendigen Informationen
- Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen
- Verweigerung von Gesprächen
Wenn Sie unter einer oder mehrerer dieser Schikanen oder unter ähnlich schweren Anfeindungen zu leiden haben, dann könnte Ihr Problem ein Fall von Mobbing sein.
Befinden Sie sich in einer unterlegenen Position?
Ein heftiger Streit am Arbeitsplatz ist noch kein Mobbing, und zwar auch dann nicht, wenn er zum Dauerkonflikt geworden ist. Von "Mobbing" sollte man nur dann reden, wenn einer der Beteiligten in eine unterlegene Position geraten ist. Das ist vor allem unter den folgenden Umständen der Fall:
- Der Betroffene ist anonymen Anschuldigungen ausgesetzt.
- Man läßt den Betroffenen spüren, daß hinter seinem Rücken schlecht über ihn geredet wird.
- Der Betroffene steht als einzelner einer Mehrzahl von "Gegnern" gegenüber.
- Der Betroffene wird von dem oder den Vorgesetzten angefeindet.
Sind Sie andauernden und systematischen Angriffen ausgesetzt?
Auch dann, wenn jemand an seinem Arbeitsplatz angefeindet wird und dabei in eine unterlegene Position gerät, wird er nicht unbedingt gemobbt.
Dazu müssen die Anfeindungen über einen längeren Zeitraum erfolgen. Eine allgemein anerkannte zeitliche Grenze gibt es hier nicht. Andererseits ist aber klar, daß einige wenige Wochen nicht ausreichen. Gerade zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist man oft unzureichend informiert, steht unter Druck und stößt auf Ablehnung. Wer in einer solchen Situation für zwei oder drei Wochen "zur Schnecke gemacht" wird, befindet sich zwar in einer unangenehmen Lage, doch liegt hier (noch) kein Fall von Mobbing vor.
Außerdem kann man nur dann von "Mobbing" sprechen, wenn die Angriffe systematisch vorgenommen werden. Anhaltspunkte für systematische Angriffe sind z.B.:
- Die Anfeindungen sind abgesprochen.
- Es vergeht kaum eine Woche, ohne daß der Betroffene Angriffen ausgesetzt ist.
- Der Betroffene erkrankt, wobei z.B. psychosomatische Beschwerden wie Magenkrankheiten, Migräne etc. auftreten können.
Sind Sie rechtswidrigen Schikanen ausgesetzt?
Schließlich müssen die feindseligen Handlungen, damit von Mobbing gesprochen werden kann, rechtswidrig sein. Das ist bei den meisten der oben genannten Angriffe ohnehin der Fall.
Manchmal ist aber nicht schon auf den ersten Blick klar, daß die Angriffe rechtswidrig sind. Hier muß man sich überlegen, ob es vielleicht einen rechtlich zulässigen, sachlichen Grund für die Behandlung des Betroffenen gibt. Diese Frage stellt sich vor allem in folgenden Fällen:
- Auch kurzfristig hintereinander ausgesprochene Abmahnungen können durch einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten berechtigt sein.
- Auch harte Kritik an Arbeitsleistungen kann zulässig sein, wenn die Leistung aus der Sicht des Arbeitgebers unzureichend ist.
- Die Zuweisung von Arbeitsaufgaben kann je nachdem, welche Aufgaben der Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsvertrag erfüllen muß, auch dann rechtmäßig sein, wenn es sich um unangenehme Arbeiten handelt.
Rechtswidrig sind die feindseligen Handlungen dagegen insbesondere dann, wenn der Betroffene zermürbt und dadurch zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes genötigt werden soll.
Was tun, wenn Ihr Problem kein Fall von Mobbing ist?
Welche Rechte Sie haben und was Sie am besten unternehmen, wenn Ihr Problem ein Fall von Mobbing ist, können Sie unter "Mobbing - Rechte von Mobbingopfern" und "Mobbing - Tipps für Betroffene" nachlesen.
Möglicherweise sind Sie beim Lesen dieser Seite aber auch zu dem Ergebnis gekommen, daß Ihr Problem (noch) kein Mobbing ist, z.B. deshalb, weil die gegen Sie verübten Angriffe nicht systematisch vorgenommen wurden. Vielleicht haben Sie bislang "nur" zwei unberechtigte Abmahnungen erhalten oder ein Kollege oder ein Vorgesetzter hat Sie mehrmals beleidigt, doch lagen diese Vorfälle zeitlich weit auseinander. In solchen Fällen sind Sie nicht rechtlos:
Auch wenn Sie kein Opfer von "Mobbing" sind, müssen Sie ungerechtfertigte Abmahnungen, Beleidigungen, vertragswidrige Arbeitszuweisungen und ähnliche Rechtsverletzungen nicht hinnehmen.
Wo finden Sie mehr zum Thema Mobbing - Prüfliste für Betroffene?
Weitere Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema Mobbing - Prüfliste für Betroffene interessieren könnten, finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
- Handbuch Arbeitsrecht: Gleichbehandlungsgrundsatz
- Handbuch Arbeitsrecht: Mobbing
- Kanzlei: Mobbing - Definitionen
- Kanzlei: Mobbing - Rechte von Mobbingopfern
- Kanzlei: Mobbing - Tipps für Betroffene
- Kanzlei: Mobbing - Verbesserter Schutz durch das AGG
- Übersicht Handbuch Arbeitsrecht
Aktuelle Informationen unseres Anwaltsteams zum Thema Mobbing - Prüfliste für Betroffene finden Sie hier:
- Arbeitsrecht aktuell: 12/037 Oberarzt verklagt Chefarzt wegen Mobbings
- Arbeitsrecht aktuell: 10/249 Mobbing: Systematische Würdeverletzungen und feindliches Umfeld erforderlich.
- Arbeitsrecht aktuell: 09/238 Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Mobbing
- Arbeitsrecht aktuell: 07/82 Mobbing durch Chefarzt
- Arbeitsrecht aktuell: 07/17 Bundesarbeitsgericht: Mobbingklagen ohne Ausschlussfristen
- Arbeitsrecht aktuell: 06/05 LAG Köln: Beweislast bei Schmerzensgeldklage wegen Mobbings
- Arbeitsrecht aktuell: 01/04 Landesarbeitsgericht Thüringen schützt Mobbingopfer
Letzte Überarbeitung: 12. September 2012
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit einem zu Ihren Lasten gehenden Mobbing am Arbeitsplatz haben, selbst dem Vorwurf des Mobbing ausgesetzt sind oder wenn Sie in einer sachlich nicht nachvollziehbaren Weise von einer anderen Arbeitnehmern gewährten Vergünstigung ausgeschlossen werden, beraten und unterstützen wir Sie gerne. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die Sie aufgrund des Mobbings geltend machen können. Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber. Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
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Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
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