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09: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (alte Fassung) – (SGB IX a.F.)
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (kurz: „SGB IX“) regelt in vierzehn Kapiteln und mehr als 140 Paragraphen die sozial- und arbeitsrechtlichen Rechte behinderter Menschen.
Das SGB IX in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1046) ist aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) vom 23.12.2016 zum 01.01.2018 außer Kraft getreten. Zeitgleich wurde die reformierte Fassung des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) durch Artikel 1 des BTHG zum 01.01.2018 in Kraft gesetzt.
Das SGB IX (alte Fassung) enthält in einem ersten Teil sozialrechtliche Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und in einem zweiten Teil arbeitsrechtliche Regelungen über die Teilhabe schwerbehinderter Menschen, d.h. das sog. Schwerbehindertenrecht. Diese Vorschriften sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber besonders wichtig, denn hier sind Beschäftigungspflichten des Arbeitgebers geregelt, ein besonderer Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer und das Recht der Schwerbehindertenvertretung.
Informationen zu diesen Themen finden Sie in unserem Online-Handbuch zum Arbeitsrecht unter den Stichworten "Behinderung, Menschen mit Behinderung", "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)", "Schwerbehinderung, schwerbehinderter Mensch" und "Schwerbehindertenvertretung".
Im folgenden werden nur die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtigsten Vorschriften des SGB IX (alte Fassung) wiedergegeben.
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enhalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle, vollständige und verlässliche Fassungen des SGB IX (alte Fassung) und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Teil 1
Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Kapitel 1
Allgemeine Regelungen
Teil 2
Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
Kapitel 2Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
Kapitel 3Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen
Kapitel 4Kündigungsschutz
Kapitel 5Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Beauftragter des Arbeitgebers
Kapitel 10
Sonstige Vorschriften
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |