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Nachweisgesetz (NachwG)
Mit dem Nachweisgesetz (kurz: "NachwG") hat der Gesetzgeber Vorgaben des Europarechts, nämlich der sog. Nachweisrichtlinie (RL 91/533/EWG), in nationales Recht umgesetzt.
Zweck der Richtlinie und des auf ihr beruhenden NachwG ist es, mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Arbeitsverhältnis zu schaffen. Dieses Ziel wird dadurch verfolgt, daß dem Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht auferlegt wird, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die für das Vertragsverhältnis wesentlichen Vertragsbedingungen auszuhändigen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Onlie-Handbuch zum Arbeitsrecht unter dem Stichwort "Arbeitsnachweis".
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des NachwG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |