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Musterschreiben: Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Stichworte: Kündigung - Fristlose Kündigung, Kündigung - Außerordentliche Kündigung, Kündigung - Fristlose Kündigung - Kündigungsgründe
Weiterführende Stichworte: Abmahnung, Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick), Zahlungsverzug des Arbeitgebers
Im folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer (fristlose Eigenkündigung)“.
Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben „Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer (fristlose Eigenkündigung)“ orientieren möchten oder dieses übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Kündigungstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit
_________________________________________
Fa.
Muster GmbH
- Geschäftsführung -
Mustermannstraße 1
11111 Musterstadt
Per Boten
Musterstadt, XX.XX.20XX
Kündigung
Sehr geehrter Herr / Frau Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das zwischen Ihnen und mir bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos. Ich sehe mich zu diesem Schritt durch gravierende Pflichtverletzungen Ihrerseits gezwungen.
Ich verweise auf meine Abmahnung vom XX.XX.20XX, in der ich Sie wegen des damals bereits bestehenden Zahlungsverzugs in Höhe von zwei Monatsgehältern abgemahnt und Sie zur unter Fristsetzung bis zum XX.XX.20XX zur Begleichung des Zahlungsrückstandes aufgefordert habe.
Da Sie die Ihnen gesetzte Frist haben verstreichen lassen, ohne die offenen Gehälter zu zahlen, verstoßen Sie fortgesetzt in erheblichem Umfang gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, so dass ich gemäß § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur fristlosen Kündigung berechtigt bin.
Darüber hinaus fordere ich Sie unter Verweis auf § 628 Abs.2 BGB dazu auf, mir den Schaden zu ersetzen, der mir infolge der durch Sie verschuldeten fristlosen Vertragsbeendigung entstanden ist. Dieser Schadensersatzanspruch beinhaltet zum einen XX.XXX,XX EUR für die mir entgangene Kündigungsfrist von XX Monaten, während der Sie mir im Falle einer ordentlichen Kündigung weiterhin das Gehalt hätten zahlen müssen, sowie zum anderen XX.XXX,XX EUR zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes (0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr), in Summe daher XX.XXX,XX EUR. Bitte zahlen Sie mir den vorstehenden Schadensersatzbetrag umgehend, spätestens aber bis zum XX.XX.20XX aus. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der vorstehend bezifferte Betrag als Schadens nicht dem Sozialabgabenabzug unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen_____________________
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Letzte Überarbeitung: 11. August 2021
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie als Arbeitnehmer Fragen im Zusammenhang mit einer geplanten oder einer bereits ausgesprochenen fristlosen Kündigung haben, unterstützen wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Sie auch bei einem Antrag auf einen Aufhebungsvertrag, mit dem eine Kündigung vermieden oder gütlich geregelt werden soll. Liegt Ihnen bereits ein konkretes Aufhebungsvertragsangebot vor, das Sie anwaltlich überprüfen wollen, stehen wir Ihnen auch jederzeit gerne zur Verfügung. Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit den Vertretern der Gesellschafter. Falls eine gütliche außergerichtliche Einigung über eine Kündigung nicht erreicht werden kann, vertreten wir Sie deutschlandweit vor Gericht. Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
Eine Bitte: Beachten Sie unbedingt die Zweiwochenfrist für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB. Die Frist beginnt, wenn die zum Ausspruch der Kündigung berechtigte Person von den Umständen erfahren hat, die zur Kündigung berechtigen. |
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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