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Gehaltskürzung durch den Arbeitgeber
03.02.2010. Ist das Arbeitsverhältnis erst einmal belastet, versuchen Arbeigeber häufig, den missliebigen Arbeitnehmer jedes noch so kleinen (vermeintlichen oder tatsächlichen) Fehlverhaltens zu überführen.
Zu welch bizzaren Auswüchsen es dabei zuweilen kommt, zeigt die vorliegende Entscheidung, über die das Arbeitsgericht (ArbG) Köln zu befinden hatte: ArbG Köln, Urteil vom 21.01.2010, 6 Ca 3846/09 .
- Kanzlei kürzt angestelltem Rechtsanwalt wegenToilettenpausen das Gehalt
- Rechtsanwalt erhebt Lohnklage vor dem Arbeitsgericht Köln
- Arbeitsgericht Köln: Lohnkürzung unzulässig
Kanzlei kürzt angestelltem Rechtsanwalt wegenToilettenpausen das Gehalt
Für eine unfreiwillige Einstimmung auf den bevorstehenden Karneval sorgte das Arbeitsgericht Köln mit einem Urteil vom 21.01.2010 (6 Ca 3846/09), mit dem es der Lohnklage eines angestellten Rechtsanwalts über 682,40 EUR stattgab. In diesem Umfang hatte die beklagte Kanzlei ihrem angestellten Kollegen nämlich den Nettolohn vorenthalten, da er angeblich in einem ausufernden Umfang die Toilette aufgesucht hatte.
Rechtsanwalt erhebt Lohnklage vor dem Arbeitsgericht Köln
Um diesen Vorhalt im Streitfall substantiieren zu können, hatte der Arbeitgeber akribisch genau festgehalten, zu welchen Zeiten und wie lange der angestellte Rechtsanwalt in den zweieinhalb Wochen vom 08. bis zum 26. Mai 2009 die Toilette aufgesucht hatte. Herauskamen immerhin stolze sechs Stunden und 24 Minuten.
Arbeitsgericht Köln: Lohnkürzung unzulässig
Diese beachtliche Zahl rechnete der Arbeitgeber flugs auf die gesamte bisherige Dauer des seit August 2008 bestehenden Arbeitsverhältnisses hoch und kam dabei zu dem Resultat, dass der Angestellte von August 2008 bis Mai 2009 über die üblichen Pausen- und Toilettenzeiten hinaus etwa 90 Stunden auf der Toilette verbracht haben müsse. Für diesen - angeblichen - Arbeitsausfall zog die Kanzlei dem Kläger die streitigen 682,40 Euro netto vom Gehalt ab. Dieser verwies zur Rechtfertigung seiner Toilettenbesuche auf Verdauungsprobleme.
Wie kaum anders zu erwarten war, gab das Arbeitsgericht der Klage statt. Eine Kürzung des Gehalts aufgrund von Verdauungsproblemen hielt das Gericht für unzulässig.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 23. März 2020
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