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ARBEITSRECHT AKTUELL

20/067a Ver­trau­ens­schutz und ver­meint­lich freie Mit­ar­bei­ter

Schein­selbst­stän­di­ge müs­sen er­hal­te­ne Ho­no­ra­re nicht im­mer er­stat­ten und kön­nen sich auf Ver­trau­ens­schutz be­ru­fen: Lan­des­ar­beits­ge­richt Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 21.01.2020, 1 Sa 115/19
Geld schenken, Geldscheine übergeben

27.05.2020. In ei­ni­gen Be­schäf­ti­gungs­ver­trä­gen wird die be­schäf­tig­te Per­son als "frei­er Mit­ar­bei­ter" und das Ver­hält­nis als "frei­er Dienst­ver­trag" be­zeich­net. Je­doch schließt ge­mäß § 612a Abs.1 Satz 6 Bür­ger­li­ches Ge­setz­buch (BGB) die tat­säch­li­che Be­zeich­nung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses nicht das Vor­lie­gen ei­nes Ar­beits­ver­hält­nis­ses aus.

Han­delt es sich tat­säch­lich ge­se­hen um ein Ar­beits­ver­hält­nis, liegt ei­ne so­ge­nann­te Schein­selbst­stän­dig­keit vor, al­so Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer be­han­deln das Ar­beits­ver­hält­nis so, als wä­re der Ar­beit­neh­mer selbst­stän­dig.

Wird spä­ter fest­ge­stellt, dass es sich um ei­nen sol­chen Fall der Schein­selbst­stän­dig­keit han­delt, kann es vor­kom­men, dass der Ar­beit­neh­mer das ge­zahl­te Ho­no­rar, so­weit die­ses über ei­nen üb­li­chen Ar­beits­lohn hin­aus­geht, zu­rück­ver­lan­gen will.

Dem hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt Schles­wig-Hol­stein nun je­doch Gren­zen ge­setzt: Hat der ver­meint­lich freie Mit­ar­bei­ter selbst we­der Kla­ge auf Fest­stel­lung sei­ner Ar­beit­neh­mer­ei­gen­schaft noch ein so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­ches Sta­tus­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet, kann er sich auf Ver­trau­ens­schutz be­ru­fen und dem Ar­beit­ge­ber den Ein­wand des Rechts­miss­brauchs (§ 242 BGB) ent­ge­gen­hal­ten:

Lan­des­ar­beits­ge­richt Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 21.01.2020, 1 Sa 115/19

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ent­schei­dung fin­den Sie hier: Up­date Ar­beits­recht 11|2020 LAG Schles­wig-Hol­stein: Schein­selb­stän­di­ge müs­sen er­hal­te­ne Ho­no­ra­re nicht im­mer er­stat­ten.

 

Letzte Überarbeitung: 16. November 2021

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