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Urlaubsverfall: Wann verjährt Resturlaub?
07.10.2022. Nach § 7 Abs.3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen im Kalenderjahr. Dieser Anspruch verfällt in der Regel am Jahresende, sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig über den Verfall des Urlaubs informiert hat. Kommt der Arbeitgeber seinen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nach, werden die nicht genommenen Urlaubstage auf den Urlaubsanspruch des Folgejahres angerechnet. In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun klargestellt, dass nicht verbrauchte Urlaubsansprüche, selbst wenn sie über Jahre hinweg bestehen, nicht der Verjährung nach den nationalen Verjährungsvorschriften der EU-Staaten unterliegen (EuGH, Urteil vom 22.09.2022, C-120/21).
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 20|2022 EuGH: Ohne Aufforderung zum Urlaub keine Verjährung des Urlaubsanspruchs
Letzte Überarbeitung: 4. November 2022
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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