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Musterschreiben: Einladung zum BEM
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) beginnt mit einem Einladungsschreiben, in dem der Arbeitgeber einem von längeren Krankheitszeiten betroffenen Beschäftigten ein BEM vorschlägt. Die Verpflichtung zum BEM und damit zur BEM-Einladung folgt aus § 167 Abs.2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die rechtliche Bedeutung des BEM-Einladungsschreibens ist erheblich. Denn viele Arbeitnehmer sind an einem BEM nicht interessiert oder äußern sich zu einem BEM-Einladungsschreiben nicht. Dann geht die Pflicht des Arbeitgebers zum BEM nicht über die Übersendung eines ordnungsgemäßen Schreibens hinaus.
Sollte der Arbeitnehmer nicht innerhalb der gesetzten Reaktionsfrist von z.B. drei Wochen reagieren, sollte immer ein weiteres Einladungsschreiben als Erinnerungsschreiben versandt werden.
Entschließt sich der Arbeitgeber nach einem bzw. zwei erfolglosen BEM-Einladungsschreiben zum Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung und erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, scheitert die Kündigung vor Gericht oft aufgrund eines Fehlers im BEM-Einladungsschreiben, d.h. daran, dass der Arbeitgeber die schriftliche BEM-Einladung nicht korrekt abgefasst hat.
Der korrekte Inhalt eines BEM-Einladungsschreibens ist daher heute ähnlich groß wie der Inhalt einer Anhörung des Betriebsrats zu einer geplanten Kündigung gemäß § 102 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Eine BEM-Einladung sollte immer in nachweisbarer Weise (per Boten / Einschreiben) an den Arbeitnehmer übersandt oder im Betrieb gegen Empfangsbekenntnis übergeben werden.
Dem BEM-Einladungsschreiben ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Arbeitnehmers zur Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten beizufügen und ein Antwortschreiben, mit dem der Arbeitnehmer seine Bereitschaft zum BEM erklärt. Mustertexte für diese beiden Schreiben finden Sie unter Musterschreiben: Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen eines BEM, und unter Musterschreiben: Erklärung der Bereitschaft zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
"Durch Boten
Herrn
Moritz Mustermann
Mustermannstraße 1,
11111 Musterstadt
Musterstadt, XX.XX.20XX
Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Sehr geehrter Herr Mustermann, sehr geehrte Frau Mustermann,
Sie waren in den vergangenen zwölf Monaten, d.h. in der Zeit vom XX.XX.20XX bis zum XX.XX.20XX, insgesamt länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig.
Konkret waren dies die folgenden Zeiten:
______
______
______
Angesichts dieser Fehlzeiten würden wir gerne mit Ihnen gemeinsam klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und Ihr Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. Dieser Klärungsprozess, das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), ist gesetzlich in § 167 Abs.2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vorgesehen.
Ein BEM findet nur unter der Voraussetzung statt, dass Sie damit einverstanden sind.
Bei dem BEM handelt es sich um einen ergebnisoffenen gemeinsamen Suchprozess, der nicht in allen Einzelheiten gesetzlich geregelt ist. Daher sind auch Sie als betroffene Person aufgefordert, Vorschläge zu machen, z.B. dazu, wie ggf. bestehende Belastungen bei der Arbeit verringert werden könnten.
Das BEM dient dazu, die Grundlagen Ihrer weiteren Beschäftigung zu sichern. Es soll Sie dabei unterstützen, Ihren gesundheitlichen Zustand abzusichern oder zu verbessern, indem gemeinsam mit Ihnen auf Sie abgestimmte Maßnahmen gefunden werden, die Ihnen helfen, Ihre Arbeit weiterhin fortzusetzen.
Falls Sie mit einem BEM grundsätzlich einverstanden sind, würden wir mit Ihnen gerne am XX.XX.20XX ein erstes Vorgespräch führen, an dem von Seiten der Personalabteilung voraussichtlich Herr / Frau XY teilnehmen werden.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass folgende Personen bzw. Stellen an dem BEM beteiligt werden:
- Der Betriebsrat / Personalrat
- Die Schwerbehindertenvertretung, falls der betroffene Arbeitnehmer ein schwerbehinderter Mensch oder ein gleichgestellter behinderter Mensch ist
- Der Werks- oder Betriebsarzt, soweit erforderlich
- Die Rehabilitationsträger, d.h. insbesondere die gesetzliche Krankenkasse, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit, wenn Leistungen zur Teilhabe in Betracht kommen und wenn der betroffene Arbeitnehmer kein schwerbehinderter Mensch oder ein gleichgestellter behinderter Mensch ist
- Das Integrationsamt, wenn begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen und wenn der betroffene Arbeitnehmer ein schwerbehinderter Mensch oder ein gleichgestellter behinderter Mensch ist
Da Sie nach den uns vorliegenden Informationen ein schwerbehinderter Mensch / gleichgestellter behinderter Mensch sind, kommen in Ihrem Fall von den oben genannten zu beteiligenden Stellen der Betriebsrat / Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, der Werks- oder Betriebsarzt sowie das Integrationsamt in Betracht.
ALTERNATIV: Da Sie nach den uns vorliegenden Informationen kein schwerbehinderter Mensch und auch kein gleichgestellter behinderter Mensch sind, kommen in Ihrem Fall von den oben genannten zu beteiligenden Stellen der Betriebsrat / Personalrat, der Werks- oder Betriebsarzt sowie die Rehabilitationsträger in Betracht.
Diese Stellen würden wir zu dem BEM hinzuziehen, allerdings nur, wenn Sie damit ausdrücklich einverstanden sind.
Wegen der Beteiligung des Betriebsrats / Personalrats weisen wir allerdings darauf hin, dass wir rechtlich verpflichtet sind, dem Betriebsrat / Personalrat dieses Informationsschreiben (nicht aber Ihr Antwortschreiben) in Kopie zuzuleiten, und zwar auch ohne Ihr Einverständnis. Hintergrund dessen ist die gesetzliche Pflicht des Betriebsrats / Personalrats, darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm nach dem Gesetz obliegenden Verpflichtungen zum BEM erfüllt.
Da das BEM wie erwähnt ein ergebnisoffener gemeinsamer Suchprozess ist, können Sie auch Ihrerseits fachkundige Personen oder Stellen benennen, die an dem BEM teilnehmen sollen. In jedem Fall haben Sie das Recht, eine Vertrauensperson nach Ihrer Wahl zum BEM hinzuziehen. Diese Vertrauensperson kann z.B. ein Angehöriger, ein Freund oder eine Freundin, der Ehe- oder Lebenspartner oder auch ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin sein.
Ein BEM ist vielen Fällen nur erfolgversprechend, wenn der betroffene Beschäftigte bereit ist, Informationen zum Hintergrund seiner Erkrankung(en) im Rahmen des BEM preiszugeben bzw. darüber zu sprechen. Dies betrifft insbesondere ärztliche Diagnosen, Unterlagen und Stellungnahmen, Therapieempfehlungen und -berichte und eigene subjektive Einschätzungen des Gesundheits- bzw. Krankheitszustandes durch den betroffenen Arbeitnehmer. Da diese Informationen sowie die gesamten, damit im Zusammenhang stehenden BEM-Gespräche sensitive Gesundheitsdaten betreffen und daher streng vertraulich behandelt werden müssen, haben Sie folgende Rechte:
- Sie können das BEM jederzeit ohne Begründung abbrechen, d.h. eine Zusage zum BEM verpflichtet Sie nicht, das BEM auch weiterhin durchzuführen.
- Sie können auch dann, wenn Sie der Beteiligung der oben genannten Stellen bzw. Personen ganz oder teilweise zugestimmt haben, deren weitere Mitwirkung jederzeit im Laufe des BEM für die Zukunft untersagen, so wie Sie auch umgekehrt erst im Laufe des BEM entscheiden können, dass bislang nicht beteiligte Stellen bzw. Personen teilnehmen sollen. Personen, die mit Ihrer Zustimmung am BEM teilnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und sie müssen diese Pflicht auch durch eine ausdrückliche persönliche Erklärung über ihre Verschwiegenheitspflicht bestätigen.
- Sie können im Rahmen eines BEM, auch wenn Sie ihm grundsätzlich zustimmen, jederzeit frei darüber entscheiden, ob Sie die oben genannten medizinischen bzw. ärztlichen Informationen über Ihren Gesundheits- bzw. Krankheitszustand preisgeben möchten oder nicht (und falls ja, welche Informationen Sie preisgeben wollen).
- In diesem Zusammenhang ist der Schutz Ihrer Daten auch dadurch abgesichert, dass im Rahmen eines BEM nur dann offen über Ihre gesundheitlichen Probleme gesprochen werden kann, wenn Sie - unabhängig von bzw. ergänzend zu Ihrer Zustimmung zum BEM - durch ausdrückliche schriftliche Einwilligungserklärung Ihre Zustimmung dazu geben, dass Ihre Gesundheitsdaten, die als besonders schutzbedürftige Daten im Sinne von Art.9 Abs.1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anzusehen sind, von uns im Rahmen des BEM verarbeitet werden können. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Aufstellung von Fehlzeiten, um ärztliche und/oder psychologische Diagnosen, um Befund-Unterlagen, um ärztliche Stellungnahmen und Empfehlungen, um Therapieempfehlungen und Therapieberichte, um Einschätzungen Ihres Gesundheits- bzw. Krankheitszustandes durch Sie selbst oder durch BEM-Teilnehmer, um Gesprächsprotokolle, um Berichte über Arbeitsversuche und über Maßnahmen der stufenweisen Wiedereingliederung, sowie um Dokumentationen über innerbetriebliche Maßnahmen wie Arbeitszeitänderungen, Aufgabenänderungen und/oder Versetzungen. Wir sichern Ihnen hiermit zu, dass wir die im Rahmen des BEM von Ihnen offengelegten Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) nur auf der Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können (Art.7 Abs.3 DS-GVO), verarbeiten werden, d.h. wir verzichten auf eine ggf. bestehende andere datenschutzrechtliche Rechtfertigung der Datenverarbeitung. Im Falle eines Widerrufs dürfen wir daher die von Ihnen im Rahmen des BEM preisgegebenen Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) nicht mehr verarbeiten. Diese Daten und Unterlagen dürfen, soweit sie im Rahmen des BEM erhoben wurden, nur mit Ihrer Zustimmung an dritte Stellen (z.B. Behörden) weitergegeben werden.
Darüber hinaus werden wir, wenn Sie mit einem BEM einverstanden sind und eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung abgeben, über die Gespräche im Rahmen des BEM eine gesonderte, d.h. von Ihrer Personalakte getrennte BEM-Akte führen. In die BEM-Akte können, soweit dies für ein zielführendes Gespräch über die Absicherung oder Verbesserung Ihres gesundheitlichen Zustandes erforderlich ist, insbesondere folgende Unterlagen aufgenommen werden: Persönliche Stammdaten, Sozialdaten sowie die oben unter Punkt 4.) genannten Gesundheitsdaten und Unterlagen.
Sie haben das Recht, diese Akte jederzeit einzusehen. Im Übrigen können nur diejenigen Personen Ihre BEM-Akte einsehen, deren Beteiligung am BEM Sie zugestimmt haben. Die BEM-Akte werden wir spätestens drei Jahre nach Abschluss des BEM vernichten. Sollten Sie die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung widerrufen oder aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, werden wir die BEM-Akte unverzüglich nach dem Widerruf bzw. Ihrem Ausscheiden vernichten.
Wir bitten darum, dass Sie uns das beiliegende Rückmelde-Formular ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden, sowie im Falle Ihres Einverständnisses zum BEM auch die beiliegende Einwilligungserklärung zur Verwendung ihrer Gesundheitsdaten.
Bitte reichen Sie uns diese Unterlagen innerhalb der nächsten drei Wochen, d.h. bis zum XX.XX.20XX zurück.
Sollten wir bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen haben, gehen wir davon aus, dass Sie derzeit an der Durchführung eines BEM nicht interessiert sind.
Dieses Informationsschreiben werden wir, unabhängig davon, ob Sie sich für oder gegen ein BEM entscheiden, zur Personalakte nehmen. Ferner werden wir, unabhängig davon, ob Sie sich für oder gegen ein BEM entscheiden, Ihr Antwortschreiben zur Personalakte nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)"
Letzte Überarbeitung: 16. Februar 2022
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