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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 29.10.2014, 17 Sa 285/14

   
Schlagworte: Annahmeverzug, Bewachungsgewerbe
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 17 Sa 285/14
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.10.2014
   
Leitsätze: Untersagt die Polizeibehörde dem Arbeitgeber die Beschäftigung eines Arbeitnehmers, trägt der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn der Arbeitnehmer keine Gründe für das Einsatzverbot gegeben hat und er auch nicht Adressat der behördlichen Anordnung ist. Der Arbeitgeber bleibt nach einem Arbeitskraftangebot zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 29.11.2013 - 31 Ca 4554/1
   

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