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BAG, Ur­teil vom 17.08.2011, 5 AZR 406/10

   
Schlagworte: Überstunden, AGB
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 406/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.08.2011
   
Leitsätze: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung verletzt das Bestimmtheitsgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält. Lässt sich eine Klausel unschwer so formulieren, dass das Gewollte klar zu erkennen ist, führt eine Formulierung, bei der das Gewollte allenfalls durch eine umfassende Auslegung ermittelbar ist, zu vermeidbaren Unklarheiten.
Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.06.2010, 15 Sa 166/10
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2009, 20 Ca 19044/08
   

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