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BAG, Ur­teil vom 17.05.2011, 9 AZR 189/10

   
Schlagworte: Urlaub, Urlaubszeit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 189/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.05.2011
   
Leitsätze: 1. Bei einer jahresübergreifenden Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber die Freistellungserklärung zum Zweck der Erfüllung des Urlaubsanspruchs auch - soweit kein abweichender Festlegungswunsch des Arbeitnehmers verbindlich ist - im Vorgriff auf das Urlaubsjahr abgeben.(Rn.20) 2. Die Erklärung muss so eindeutig sein, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, ob der Anspruch auf den gekürzten Vollurlaub oder der Anspruch auf den Vollurlaub erfüllt werden soll. Zweifel gehen zulasten des Erklärenden.(Rn.27)
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 11.06.2008, 7 Ca 9518/07
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.08.2009, 11/18 Sa 1114/08
   

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