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BAG, Ur­teil vom 18.06.2008, 7 AZR 116/07

   
Schlagworte: Diskriminierung: Alter, Befristung, Europarecht, Tarifvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 116/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.06.2008
   
Leitsätze:

1. Eine in einem Tarifvertrag enthaltene Befristung des Arbeitsverhältnisses auf den Zeitpunkt des Erreichens des Regelrentenalters ist sachlich gerechtfertigt iSd. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, wenn der Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt und der Vertragsdauer eine Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben kann oder bei Vertragsschluss bereits die für den Bezug einer Altersrente erforderliche rentenrechtliche Wartezeit erfüllt hat.

2. Eine solche Regelung genügt den sich bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ergebenden Vorgaben des Gemeinschaftsrechts.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht München, Urteil vom 08.02.2006, 6 Ca 1134/05, Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 29.08.2006, 8 Sa 362/06
   

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