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BAG, Ur­teil vom 16.10.2019, 5 AZR 241/18

   
Schlagworte: Mindestlohn: Baugewerbe, Mindestlohn
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 241/18
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.10.2019
   
Leitsätze: Die in § 14 AEntG angeordnete Bürgenhaftung verlangt eine besondere Verantwortungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer. Eine solche liegt nicht vor, wenn ein Bauherr den Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes an einen Generalunternehmer vergibt, um das zu errichtende Gebäude zu vermieten und zu verwalten.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 03.05.2017 - 14 Ca 14814/16,
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2018 - 21 Sa 1231/17
   

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