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LAG Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 08.04.2010, 4 Sa 474/09

   
Schlagworte: Beleidigung, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Verhaltensbedingt
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 4 Sa 474/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 08.04.2010
   
Leitsätze:

1. Bezeichnet ein Arbeitnehmer eine Person, die in einer Kundenbeziehung zum Arbeitgeber steht, als Arschloch, so ist dieser Sachverhalt an sich geeignet, einen fristlosen Kündigungsgrund zu begründen.

2. Bei der Prüfung auf der 2. Stufe (Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles) ist jedoch zu beachten, ob der Arbeitnehmer überhaupt die Funktion und Stellung der Person erkannte und ob es sich um ein erstmaliges Versagen handelte. Im Einzelfall kann deshalb zunächst der Ausspruch einer Abmahnung als Reaktion auf die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers in Betracht kommen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 28.10.2009, 1 Ca 511 b/09
   

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