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LAG Köln, Ur­teil vom 18.05.2017, 7 Sa 913/16

   
Schlagworte: Diskriminierungsverbote - Geschlecht, Stellenanzeige
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 7 Sa 913/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.05.2017
   
Leitsätze: Die gezielte Suche eines Autohauses nach einer weiblichen Autoverkäuferin in einer Stellenanzeige („Frauen an die Macht!“) kann nach § 8 Abs.1 AGG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber bisher in seinem gesamten Verkaufs- und Servicebereich ausschließlich männliche Personen beschäftigt hat.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.02.2016, 9 Ca 4843/15
   

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