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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 26.10.2016, 7 AZR 140/15

   
Schlagworte: Befristung: Sachgrundlos, Tarifvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 140/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.10.2016
   
Leitsätze: Ein Tarifvertrag, der die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren bei fünfmaliger Verlängerungsmöglichkeit zulässt, hält sich im Rahmen des verfassungs- und unionsrechtlich zulässigen Gestaltungsrahmens nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 17.07.2014, 5 Ca 590/14
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2014, 17 Sa 892/14
   

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