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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 17.11.2015, 9 AZR 179/15

   
Schlagworte: Urlaub: Wartezeit, Urlaub: Abgeltung, Urlaubsanspruch
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 179/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.11.2015
   
Leitsätze: Wird ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres begründet, kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr nach § 4 BUrlG keinen Vollurlaubsanspruch erwerben.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Rheine, Urteil vom 16.07.2014, 3 Ca 453/14
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.05.2015, 16 Sa 1207/14
   

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