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13: Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 (Richtlinie 2014/67/EU)
Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-Verordnung) (Amtsblatt L 159 vom 28.5.2014).
Ziel der Durchsetzungsrichtlinie (Richtlinie 2014/67/EU) ist die Verbesserung der Umsetzung und der praktischen Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie 96/71/EG), um einen besseren Schutz der entsandten Arbeitnehmer und einen Rechtsrahmen zu gewährleisten, der Dienstleistungserbringern mehr Transparenz und Vorhersagbarkeit bietet.
Die Richtlinie gilt für Unternehmen, die im Rahmen der länderübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen Arbeitnehmer in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entsenden, sofern für die Dauer der Entsendung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Arbeitnehmer besteht. Ein entsandter Arbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der für einen begrenzten Zeitraum im Hoheitsgebiet eines EU-Landes arbeitet, in dem er nicht normalerweise arbeitet.
Quelle / ©: Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu
Hinweis: Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.
KAPITEL I
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
KAPITEL II
ZUGANG ZU INFORMATIONEN
KAPITEL III
VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT
KAPITEL IV
ÜBERWACHUNG DER EINHALTUNG
KAPITEL V
DURCHSETZUNG
KAPITEL VI
GRENZÜBERSCHREITENDE DURCHSETZUNG VON FINANZIELLEN VERWALTUNGSSANKTIONEN UND/ODER GELDBUSSEN
KAPITEL VII
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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