HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutz

Ge­setz über die Durch­füh­rung von Maß­nah­men des Ar­beits­schut­zes zur Ver­bes­se­rung der Si­cher­heit und des Ge­sund­heits­schut­zes der Be­schäf­tig­ten bei der Ar­beit (Ar­beits­schutz­ge­setz - Ar­bSchG), vom 07.08.1996 (BGBl. I S. 1246).

Mit dem Ge­setz über die Durch­füh­rung von Maß­nah­men des Ar­beits­schut­zes zur Ver­bes­se­rung der Si­cher­heit und des Ge­sund­heits­schut­zes der Be­schäf­tig­ten bei der Ar­beit (kurz: "Ar­beits­schutz­ge­setz" oder auch: "Ar­bSchG") hat der Ge­setz­ge­ber Vor­ga­ben der EU, näm­lich die sog. Rah­men­richt­li­nie Ar­beits­schutz, in na­tio­na­les Recht um­ge­setzt.

Das Ar­bSchG ge­hört zum sog. tech­ni­schen Ar­beits­schutz. Es dient nicht der so­zia­len Ab­si­che­rung von Ar­beit­neh­mern in be­son­de­ren Le­bens­la­gen (wie et­wa die Vor­schrif­ten über den Schutz, den Schwer­be­hin­der­te oder wer­den­de Müt­ter ge­nie­ßen), son­dern der Si­cher­heit bei der Ar­beit bzw. am Ar­beits­platz. Das Ar­bSchG ist das all­ge­meins­te Ge­setz des tech­ni­schen Ar­beits­schut­zes. Spe­zi­el­le Ge­set­ze sind bei­spiels­wei­se das Ge­setz über Be­triebs­ärz­te, Si­cher­heits­in­ge­nieu­re und an­de­re Fach­kräf­te für Ar­beits­si­cher­heit (kurz: "Ar­beits­si­cher­heits­ge­setz" oder auch: "ASiG") oder zum Bei­spiel das Ge­rä­te­si­cher­heits­ge­setz.

Das Ar­bSchG hat selbst nur we­ni­ge all­ge­mein ge­hal­te­ne Pa­ra­gra­phen. Spe­zi­el­le Fra­gen des tech­ni­schen Ar­beits­schut­zes sind in de­tail­lier­ten Rechts­vor­ord­nun­gen, die auf der Grund­la­ge des Ar­bSchG er­las­sen wur­den, ge­re­gelt, wie zum Bei­spiel in der "Ver­ord­nung über Si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz bei der Be­nut­zung per­sön­li­cher Schutz­aus­rüs­tun­gen bei der Ar­beit" (kurz: "PSA-Be­nut­zungs­ver­ord­nung" oder auch: "PSA-BV")", in der "Ver­ord­nung über Si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz bei der ma­nu­el­len Hand­ha­bung von Las­ten bei der Ar­beit" (kurz: "Las­ten­hand­ha­bungs­ver­ord­nung" oder auch: "Last­hand­habV") oder in der "Ver­ord­nung über Si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz bei der Ar­beit an Bild­schirm­ge­rä­ten" (kurz: "Bild­schirm­ar­beits­ver­ord­nung" oder auch: "Bil­dSch­ArbV").


Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers

Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

Sechster Abschnitt
Schlussvorschriften


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