HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

08a: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (SGB IX)

§ 183 Verordnungsermächtigung

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stufenvertretungen zu erlassen.

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Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
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Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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