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Personalgewinnungszuschlag und andere Goodies: Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund
Außerdem haben deutsche Arbeitgeber noch ein weiteres Problem: Seit Jahren herrscht Fachkräftemangel. Ärzte, Ingenieure und Informatiker werden händeringend gesucht. Das hat auch der Bund erkannt, der mit dem Mitte August 2011 vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung in Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (BR-Drucksache 458/11) Nachwuchs anlocken möchte. Im folgenden werden die Eckpunkte dieser Gesetzesänderung kurz vorgestellt.
- Personalgewinnungszuschlag soll Beamtenlaufbahn attraktiver machen
- Besoldungsnachteile für Eltern und bei Wechsel in den Bundesdienst werden ausgeglichen
- Besoldungsanreize für IT-Fachkräfte / Regelungen für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft bei Ärzten
- Fazit
Personalgewinnungszuschlag soll Beamtenlaufbahn attraktiver machen
Die Möglichkeit von Sonderzuschlägen zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit (§ 72 Bundesbesoldungsgesetz - BBesG - alte Fassung) soll durch einen neuen Personalgewinnungszuschlag ersetzt werden (§ 43 BBesG neue Fassung). Der Personalgewinnungszuschlag kann von der obersten Dienstbehörde je nach den konkreten Umständen, z.B. der Lage auf dem Arbeitsmarkt, flexibel angepasst werden. Der Zuschlag kann vier Jahre lang gezahlt werden, bei Verlängerung höchstens acht Jahre lang. Er kann als Monatsbetrag (Zuschlag), aber auch als Einmalzahlung (Prämie) ausgezahlt werden.
Die Regelung richtet sich in erster Linie an Neueinsteiger. Aber auch der ortsübergreifende Stellenwechsel soll gefördert werden. Wer bereits in einem Dienstverhältnis zum Bund steht, hat deshalb künftig die Chance auf einen Personalgewinnungszuschlag, wenn zwischen Wohnung und neuem Dienstort mindestens 30 Kilometer liegen.
Besoldungsnachteile für Eltern und bei Wechsel in den Bundesdienst werden ausgeglichen
Ebenfalls in erster Linie an Neueinsteiger gerichtet ist die Möglichkeit, künftig Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten wie Erfahrungszeiten bei der Festsetzung der Grundgehaltsstufen zu berücksichtigen. Hiervon profitieren auch Bundesbeamte, die zwischen dem 01.07.2009 und dem (bevorstehenden) Inkrafttreten des Gesetzes ernannt wurden. Anders als bei „echten“ Neueinsteigern werden die Zeiten jedoch nicht automatisch, sondern nur auf Antrag anerkannt (§ 72, § 28 Abs.1 Satz 2 BBesG - neue Fassung)
Zudem wird der Wechsel vom Landesdienst in den Bundesdienst mit einer Ausgleichszulage gefördert (vgl. § 83a Abs.2, §§ 19a, 19b BBesG). Mit ihr werden finanzielle Nachteile vermieden, die sich sonst aus den unterschiedlichen Besoldungssystemen in Bund und Ländern ergeben können.
Besoldungsanreize für IT-Fachkräfte / Regelungen für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft bei Ärzten
Den Mangel an IT-Fachkräften und Ärzten möchte der Bund ebenfalls durch finanzielle Anreize begegnen. Informatiker werden künftig einem höher besoldeten Eingangsamt zugewiesen (§ 23 Abs.2 BBesG neue Fassung) und Sanitätsoffiziere in Bundeswehrkrankenhäusern bekommen eine Sonderregelung für die Vergütung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft (§ 50b BBesG). Sie muss aber noch per Rechtsverordnung mit Leben gefüllt werden.
Fazit
Der Personalgewinnungszuschlag, die Verbesserungen bei der Stufenfestsetzung sowie die bessere Bezahlung von IT-Kräften und Ärzten machen deutlich, dass der Bund seine Personalprobleme vor allem durch Vergütungsverbesserungen lösen will. Daran führt kein Weg vorbei, denn hier hat die Wirtschaft die Nase vorn. Angesichts bestehender Sparzwänge ist aber fraglich, ob das auf Dauer durchzuhalten ist. Möglicherweise sollte man auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen anpacken, insbesondere bestehende Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung verbessern, um den Bundesdienst attraktiver zu machen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Stand: 12.08.2011
- Pressemitteilung des dbb und Newsletter der dbb bundesfrauenvertretung vom 27.5.2011 (via haufe.de)
- Stellungnahme der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Stellungnahme des DGB vom 21.03.2011
- Arbeitsrecht aktuell: 16/236 Neues Integrationsgesetz unter dem Motto "Fördern und Fordern"
- Arbeitsrecht aktuell: 16/121 Modellprojekt für den Zugang von Nicht-EU-Ausländern zum Arbeitsmarkt
- Arbeitsrecht aktuell: 13/078 Altersgeld soll Wechsel vom Staatsdienst in die Privatwirtschaft erleichtern
- Arbeitsrecht aktuell: 12/123 Blaue Karte EU
- Arbeitsrecht aktuell: 11/067 Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
- Arbeitsrecht aktuell: 11/006 Rechtswidrige Arbeitszeiten (nicht nur) in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern
- Arbeitsrecht aktuell: 10/250 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll reformiert werden
Letzte Überarbeitung: 16. November 2020
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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