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Kunstwerk von Putzfrau zerstört: Installation Martin Kippenbergers kaputtgeputzt
Bei der Installation mit dem Namen „Wenn’s anfängt durch die Decke zu tropfen“ handelt es sich um eine übermannshohe Konstruktion aus Holzlatten, die im Museum Ostwall im Dortmunder U aufgestellt ist und auf dem Boden steht. Im Inneren der Holzkonstruktion auf dem Boden steht ein metallener Auffangbehälter, der von Kippenberger mit einer Patina aus Kalk versehen worden war. Diese Beschichtung hatte die Reinigungskraft entfernt. Wie das Museum wissen ließ, ist das Kunstwerk damit unwiederbringlich zerstört.
- Trotz Beschädigung des Kunstwerks plant der Arbeitgeber keine rechtlichen Konsequenzen
- Abmahnung und Kündigung wären unverhältnismäßig, Schadensersatz wäre nicht durchsetzbar
- Parallelen zu Kunstwerken von Joseph Beuys
Trotz Beschädigung des Kunstwerks plant der Arbeitgeber keine rechtlichen Konsequenzen
Glaubt man den Redakteuren der WAZ, muss die Reinigungskraft keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen seitens ihres Arbeitgebers, der Dortmunder Reinigungsfirma AWF, befürchten. Der Arbeitgeber nahm seine Mitarbeiterin vielmehr ausdrücklich in Schutz, wohl auch deshalb, weil sie sich für ihren Fehler entschuldigt hatte. Abwegig ist es allerdings keineswegs, über eine Kündigung oder eine Abmahnung nachzudenken, da die Reinigungskraft wie ihre Kollegen die Anweisung hatten, zu Kunstwerken einen Abstand von 20 Zentimetern zu halten. Gegen diese Sicherheitsregel hatte sie verstoßen.
Abmahnung und Kündigung wären unverhältnismäßig, Schadensersatz wäre nicht durchsetzbar
Mit diesem Verhalten liegt der Arbeitgeber letztlich richtig, da sich ein solcher Vorfall sicherlich nicht wiederholen wird, so dass eine Kündigung, aber wohl auch eine Abmahnung unverhältnismäßig wäre. Über Schadensersatzansprüche nachzudenken ist aus Arbeitgebersicht nicht lohnenswert, da keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Reinigungskraft die Installation vorsätzlich beschädigen oder zerstören wollte. Unter solchen Umständen ist eine Schadensersatzhaftung letztlich nicht durchsetzbar, ganz abgesehen auch davon, dass man mit dem Einkommen aus einer Reinigungstätigkeit einen Schaden von ungefähr 800.000 EUR kaum ausgleichen kann. Mit dieser Summe war das zerstörte Kunstwerk versichert.
Parallelen zu Kunstwerken von Joseph Beuys
Was letzte Woche in Dortmund geschah, erweckt Erinnerungen an ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit. 1973 wurde eine Installation des Düsseldorfer Künstlers Joseph Beuys, eine mit Heftpflaster und Mullbinden versehene Badewanne, gereinigt und damit zerstört. Und 1996 erwischte es eine andere Beuys-Installation, eine sog. Fettecke. Auch sie wurde kurzerhand weggeputzt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung
- Handbuch Arbeitsrecht: Haftung des Arbeitnehmers
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
- DerWesten, Putzfrau behält Job, obwohl sie Kunstwerk zerschrubbte, 04.11.2011
- Wikipedia, Artikel „Fettecke“
Letzte Überarbeitung: 21. September 2016
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