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Inge Hannemann und Hamburg schließen Vergleich
15.12.2014. Seit langem prozessiert Inge Hannemann, eine bekannte linke Kritikerin von Sanktionen gegenüber Arbeitslosen, in immer neuen Verfahren gegen ihren Arbeitgeber, die Freie und Hansestadt Hamburg.
Hintergrund des Streits war die politisch motivierte Weigerung Hannemanns, als Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Sanktionen gegen Arbeitslose zu verhängen.
Der Arbeitgeber war nicht amüsiert und stellte Frau Hannemann im April 2013 von der Arbeit frei. Außerdem erhielt Frau Hannemann ein Hausverbot für das Jobcenter.
Ein gegen die Freistellung gerichteter Eilantrag beim Arbeitsgericht Hamburg hatte keinen Erfolg. Das Hauptsacheverfahren, mit dem Frau Hannemann die Stadt Hamburg dazu verpflichten will, sie wieder im Jobcenter einzusetzen, ruht derzeit (AZ: 13 Ca 236/13).
Im Sommer 2014 entschied sich die Freie und Hansestadt Hamburg zu einem juristisch schlauen Schachzug: Man hob die Abordnung Frau Hannemanns an das Jobcenter zum 30.06.2014 auf. Da Frau Hannemann dementsprechend auf einer anderen Arbeitsstelle eingesetzt werden musste, ordnete die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) an, dass Frau Hannemann künftig als Sachbearbeiterin im Referat Integrationsamt arbeiten soll.
Die Versetzung vom Hamburger Jobcenter zum Integrationsamt konnte Frau Hannemann mit arbeitsgerichtlicher Hilfe nicht verhindern: Das Arbeitsgericht Hamburg wies ihren Eilantrag zurück (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 17.07.2014, 13 Ga 5/14, wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 14/254 Hamburger Jobcenter vs. Inge Hannemann).
Und auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg als Berufungsgericht urteilte pro Arbeitgeber (LAG Hamburg, Urteil vom 20.11.2014, 7 SaGa 4/14). Denn ebenso wie das Arbeitsgericht war auch das LAG der Meinung, es läge keine besondere Eilbedürftigkeit des Falles vor, so dass der Streit nur im regulären Verfahren ("Hauptsacheverfahren") entschieden werden kann, nicht aber im Eilverfahren.
Nunmehr wurde bekannt, dass die zerstrittenen Parteien sich am Montag dieser Woche vor dem Arbeitsgericht Hamburg auf einen Vergleich, d.h. eine gütliche Regelung geeinigt haben. Der Vergleich sieht vor, dass Frau Hannemann im Integrationsamt leidensgerecht beschäftigt wird. Dazu soll ein ärztliches Fachgutachten eingeholt werden.
Endgültig ist die Friedenspfeife damit aber noch nicht geraucht, denn das längere Zeit ruhende Verfahren, in dem es um die Suspendierung beim Jobcenter geht, ist weiter anhängig (AZ: 13 Ca 263/13).
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Arbeitsgericht Hamburg, Vergleich in Sachen Inge Hannemann gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, 13 Ca 217/14 (Pressemitteilung des Gerichts vom 15.12.2014)
- Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.2014, 7 SaGa 4/14 (Pressemeldung des Gerichts)
- Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 17.07.2014, 13 Ga 5/14 (Pressemeldung des Gerichts)
- Arbeitsgericht Hamburg, Pressemitteilung vom 10.07.2014: Arbeitsgericht Hamburg hebt Termin in Sachen Hannemann gegen das Jobcenter Hamburg auf (AZ: 13 Ca 236/13)
- Handbuch Arbeitsrecht: Beschäftigung, Beschäftigungsanspruch
- Handbuch Arbeitsrecht: Freistellung, Suspendierung
- Handbuch Arbeitsrecht: Weisungsrecht
- Arbeitsrecht aktuell: 14/254 Hamburger Jobcenter vs. Inge Hannemann
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das LAG seine Entscheidungsgründe veröffentlicht. Das vollständig begründete Urteil des LAG finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 5. Juni 2020
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